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Wer zahlt, schafft an. Ob das bei den Krankenversicherungen auch so läuft, darf bezweifelt werden. Diese Einrichtungen funktionieren seit ihrem Beginn - Bruderladengesetz von 1854 - in Selbstverwaltung. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die in die Versicherung einzahlen, organisieren deren Verwaltung selbst.
Die Obmänner und Obfrauen werden, weil es sich um Selbstverwaltungskörper handelt, von Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer beschickt. So wird die demokratische Legitimierung gerechtfertigt. Tatsächlich wissen nur wenige Arbeitnehmer, dass sie bei der Arbeiterkammerwahl auch ihre Vertreter in der Versicherung wählen. Das trifft auch auf die Arbeitgeber zu, die ihrerseits mit der Wahl zur Wirtschaftskammer ihre Repräsentanten bestimmen. In Wirklichkeit organisieren AK und WKO die Selbstverwaltung an der Wählerschaft vorbei.
Um diesen Mangel zu beheben, haben die Grünen jetzt vorgeschlagen, alle Krankenversicherungen in neun Landeskrankenversicherungen zusammenzulegen, an deren Spitze der Hauptverband der Sozialversicherungsträger als zentrale Steuerungseinrichtung bleibt. Daneben soll es nur noch die AUVA (Unfallversicherung) und die PVA (Pensionsversicherung) geben. Es geht dabei weniger um Einsparungen, vielmehr sollen die Versicherungsvertreter in den Kassen in jedem Land gewählt werden. Davon erhoffen sich die Grünen eine Stärkung der Selbstverwaltung.
Die Frage ist aber, ob eine direkte Wahl der Versichertenvertreter so viele Vorteile gegenüber dem heutigen System der Entsendung durch die Sozialpartner hat. Mag sein, dass die Legitimation auf einer breiteren Basis begründet und Selbstverwaltung kein reines Schlagwort mehr ist. Tatsächlich stellt sich aber die Frage der Effizienz - denn an den derzeitigen Strukturen würde das nur wenig ändern.
Diese Wahl der Versicherungsvertreter würde nicht automatisch die Finanzierung der Gesundheitsausgaben aus einem Topf ermöglichen. Und genau darum geht es aber bei einer Reform. Nur ein Beispiel: Ein sterbender Mensch wird vom niedergelassenen Arzt in das Krankenhaus eingewiesen, weil er die mehrmaligen Hausbesuche von der Kasse nicht oder nicht ausreichend bezahlt bekommt. Im Spital sind die Kosten für die Versorgung des Patienten dann zwar um ein Vielfaches höher, aber die Finanzierung erfolgt aus einem anderen Topf. So lange Patienten und Finanzierungen zwischen intra- und extramuralem Bereich hin und her geschoben werden können, so lange ist es ziemlich egal, wie legitimiert die Versichertenvertreter in den Krankenkassen sind.