Der Menschenrechtsbeirat unter dem Vorsitz von Erwin Felzmann präsentierte gestern seinen Jahresbericht 2004: Die Schubhaft-Bedingungen in Österreich entsprechen internationalen menschenrechtlichen Standards nicht.
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Sechs Kommissionen, die Augen und Ohren des Beirats, waren 2004 unterwegs, um die polizeilichen Anhaltestellen zu überprüfen. 32 Empfehlungen wurden an das Innenministerium abgegeben. Darunter, die Behandlung von Schubhäftlingen. Die Schubhaft gleiche einer Strafhaft und sei in der Praxis in vielen Fällen schlimmer: Bewegungseinschränkung, keine Aufklärung und schlechte bauliche Bedingungen entsprächen nicht internationalen Standards. Laut neuem Asylgesetz soll die Obergrenze von derzeit sechs Monaten Schubhaft fallen. Das sei verfassungswidrig. Felzmann hofft hier noch auf eine Änderung und stellt diese auch in Aussicht: "Die Atmosphäre zwischen Menschenrechtsbeirat und Innenministerium ist wesentlich besser geworden. Ich glaube, dass die Obergrenze der Schubhhaftdauer beibehalten wird", meinte er gegenüber der "Wiener Zeitung" .
Der stv. Beiratsvorsitzende, Bernd Christian Funk wies auf die negative Konnotation der Begriffe hin. "Schubhaft, Abschiebung, Illegale - diese Wörter erzeugen eine mentale Wirklichkeit und gehören geändert". Es sei zwar im Menschenrechtsbewusstsein ein Fortschritt zu bemerken, die Praxis hinke nach.