Schwedens Parlament wird am Mittwoch voraussichtlich für eine deutliche Verschärfung der Gesetzgebung für Sexualstraftaten stimmen.
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Stockholm. Schwedens rot-grüne Regierung will härter gegen Sexualstraftaten vorgehen. Bisher führen nur relativ wenige Vergewaltigungsanzeigen im Land zu einer Anklageerhebung. 2016 waren es nur 11 Prozent. Das soll sich ändern. Am Mittwoch soll eine deutliche Verschärfung der Gesetzgebung vom Parlament abgesegnet werden. Eine Mehrheit gilt als sicher. Ministerpräsident Stefan Löfven bezeichnet die Änderung als "historische Reform". Am 1. Juli tritt sie in Kraft.
Im Rahmen des "Samtyckeslagen" (Einwilligungsgesetz) sollen mehr Fälle als Vergewaltigung gewertet werden als bisher. "Das neue Grundprinzip ist so: Es wird verboten sein, Sex mit einer Person zu haben, die nicht ausdrücklich ja gesagt hat oder aktiv signalisiert hat, dass sie mitmachen will. Die Gesetzesänderung soll dazu beitragen, dass mehr Übergriffe als Vergewaltigung angesehen werden. Also auch Fälle, wo kein Nein vom Opfer vorliegt, die Handlung aber dennoch als unfreiwillig angesehen wird", erklärt Sofie Rudh, Sprecherin von Justizminister Morgan Johansson, gegenüber der "Wiener Zeitung". "Neben dem Grundprinzip muss letztlich immer jeder Richter selbst den einzelnen Streitfall beurteilen", erklärt sie.
Höhere Minimalstrafen
Neben der bereits bestehenden "weniger groben Vergewaltigung", unter deren Verdacht etwa Wikileaks-Gründer Julian Assange stand, werden die "unachtsame Vergewaltigung" und der "unachtsame sexuelle Übergriff" als neue Strafbestände eingeführt. Sie sollen mit Gefängnisstrafen von bis zu vier Jahren geahndet werden. Die Minimalstrafe für eine "grobe Vergewaltigung" und "grobe Vergewaltigung von Kindern" wird von vier auf fünf Jahre erhöht. Dabei soll es dem Täter erschwert werden, geltend zu machen, dass ein minderjähriges Opfer physisch älter aussah, als es tatsächlich war. "Die Botschaft ist einfach. Du musst dich bei der Person, mit der du Sex haben willst, erkundigen, ob sie Sex haben will", erklärt Löfven.
Die grüne Vizeministerpräsidentin Isabella Lövin kündigte im Dezember unrichtig die Abkehr von rechtsstaatlichen Grundprinzipien an. Nach prompt folgender Kritik ruderte sie zurück. "Ich habe mich unglücklich ausgedrückt", sagte sie. Die Beweislast werde nicht umgekehrt, die Unschuldsvermutung bleibe bestehen. Aber sie hoffe, der Fokus werde verstärkt auf dem Angeklagten liegen.
Prüfgremium lehnt Gesetz ab
Vielen Kritikern gehen die Gesetzesverschärfungen nicht weit genug. So bezeichnete die Kommentatorin der Zeitung "GP" sie als "wirkungslose Symbolpolitik". Da weiter Wort gegen Wort stehen würde, könne man nicht mit mehr Verurteilungen rechnen. Anderen geht die Initiative dagegen zu weit. Der schwedische Gesetzesrat, der wichtige Gesetzesinitiativen vor ihrer Verabschiedung überprüft, lehnt das Einwilligungsgesetz gänzlich ab. Die Grenze zwischen Freiwilligkeit und Nichtfreiwilligkeit sei zu unklar und zu sehr abhängig von der variierenden Beurteilung durch einzelne Richter. Die bestehende Gesetzgebung reiche aus, so der Rat.
Traditionell folgen schwedische Regierungen der Empfehlung des Gesetzesrates. In diesem Fall hat sich Stockholm dennoch für die Verabschiedung des Gesetzes entschieden.
Anne Ramberg, Chefin des Anwaltsverbands, hält die Rechtssicherheit für gefährdet. "Das Gesetz verlangt ja, dass bei jeder neuen sexuellen Handlung immer wieder um Erlaubnis gebeten werden muss. Erwachsene wissen doch, dass man nicht vor jedem Akt verhandelt und ein Abkommen schließt", sagt sie. "Große Bedeutung wird die Einführung der ‚unachtsamen Vergewaltigung‘ haben. Da muss es nicht um eine absichtliche Handlung gehen", sagt sie. "Wie soll ein einzelner Richter da entscheiden, was ein Ausdruck für Zustimmung ist?", so Ramberg.