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Sicherheit immer im Gepäck

Von Eva Stanzl

Wirtschaft

Mehr als die Hälfte der Österreicher sind reiseversichert. | Wien.Immer mehr Österreicher schließen für den Urlaub eine Versicherung ab. Versicherungsexperte Stephan Novotny von der Alix Frank Rechtsanwälte GmbH geht davon aus, dass "die Hälfte bis zwei Drittel aller Reisenden aus Österreich" im Urlaub versichert sind. Zum Vergleich: "Vor fünf Jahren war es ein Drittel, vor zehn Jahren waren es 15 Prozent."


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Aber gibt es nun wirklich mehr Schadensfälle, mehr Buchungsrücktritte, mehr Diebstähle, mehr Baulärm im Urlaub, mehr verlorene Gepäcksstücke und mehr verschmutzte Strände? "In gewissem Sinn ja", sagt Novotny und erklärt: "Je mehr Reisen gebucht werden, desto mehr Schadensfälle. Und je mehr geflogen wird, desto größer sind die Chancen, dass bei der Gepäcksabwicklung etwas schief geht."

Wachsende Konkurrenz

Der Experte verzeichnet "doppelt so viele Causen wie vor fünf Jahren", jedoch auch deswegen, weil Leistungen zunehmend in Anspruch genommen würden: "Die Konsumenten sind informierter", betont er. Auch gehen immer mehr Geschädigte zum Anwalt. Denn je billiger die Versicherungen würden, "desto restriktiver zahlen sie", sagt Novotny. Heimische Reise-Versicherer bekämen zunehmend Konkurrenz aus dem Ausland. Speziell aus Deutschland drängen Internet-Versicherer auf den Markt, die besonders Urlauber, die keine Pauschalangebote inklusive Versicherung buchen, locken. Bei den österreichischen Anbietern sei eine Woche Urlaubsversicherung für durchschnittlich 100 Euro zu haben.

Zu den am häufigsten abgeschlossenen Reiseversicherungen zählen:

* Reisestornoversicherung für angefallene Kosten bei Nichtantritt der Reise. Sie wird besonders von Frühbuchern genutzt und ist in manchen Pauschalangeboten inbegriffen. Kostenfreie Stornierung ohne Versicherung ist nur bei Gefahr für Leib und Leben im Urlaubsland möglich.

* Reisekrankenversicherungen für den Transport nach Hause im Krankheitsfall. Sie werden besonders bei Reisen in Länder außerhalb der EU abgeschlossen.

* Reisegepäckversicherung für Ersatz für verlorene Gepäcksstücke.

Des weiteren sehen viele Reiseveranstalter in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen Preisänderungsklauseln vor. Nach dem Gesetz sind solche allerdings nur möglich, wenn sich die Beförderungskosten also etwa die Kerosinpreise oder Lande- und Flughafengebühren ändern.