Bis Mitte des Jahres soll die neue Sicherheitsdoktrin stehen. Das erklärte Verteidigungsminister Herbert Scheibner am Dienstag im Anschluss an die Regierungssitzung. Bis dahin gelte es jedoch zu klären, wie die Aufgaben des Wehrsystems in Zukunft definiert seien.
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Für Scheibner steht fest, dass solange Österreich die komplette Landesverteidigung im Alleingang bewältigen muss, die allgemeine Wehrpflicht bestehen bleibt. Für diese Aufgabe sei eine gewisse "Mann-Stärke" von Nöten, die durch Berufssoldaten nicht abzudecken sei. Änderungen könnten sich nur ergeben, wenn der Beitritt zu einem Verteidigungsbündnis vollzogen wird. Derzeit gehe ja in Europa die Entwicklung in die Richtung einer Aufgabenteilung.
Die Sicherheitsdoktrin soll, so der Ressortchef, zunächst von der Bundesregierung beschlossen werden. Entsprechende Empfehlungen werden an zuständige Räte wie etwa den Landesverteidigungsrat weiter gegeben. Nach Wunsch Scheibners wird auch das Parlament mit der Doktrin befasst.
Außenministerin Benita Ferrero-Waldner bezeichnete es als "wichtig", eine neue Doktrin zu verabschieden. Immerhin hätte sich die sicherheitspolitische Lage in den letzten Jahren so verändert, dass man "nicht mit einer Doktrin aus den 80-er Jahren in ein neues Jahrhundert gehen kann". Aus Sicht Ferrero-Waldners soll in der Doktrin in jedem Fall auch die Option eines späteren NATO-Beitritts enthalten sein.
Grüne und KPÖ fordern im Zusammenhang mit der angekündigten Sicherheitsdoktrin die Abhaltung einer Volksabstimmung. Während die Grünen durch eine solche Doktrin jedoch eine Debatte abgewürgt sehen, die zur Ausarbeitung eines Regierungsvorschlags - von der Bündnisfreiheit bis zum NATO-Beitritt - führen hätte können, über den dann abgestimmt werden sollte, schlägt die KPÖ vor, über die Doktrin selbst abzustimmen.
Der Ministerrat hat gestern eine Novelle zum Kriegsmaterialgesetz beschlossen. Sie sieht u.a. eine "deutliche Kompetenzbereinigung" vor, erklärte Bundeskanzler Wolfgang Schüssel im Pressefoyer. Die EU-Vorgaben zu diesem Bereich seien voll umgesetzt worden. Die Teilnahme Österreichs an friedenserhaltenden und -sichernden Maßnahmen könne voll umgesetzt werden. Außerdem werde das Betreten österreichischen Territoriums durch ausländische Truppen klar geregelt.