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Simbabwe-Sanktionen sind gerechtfertigt

Von Karin Scheele*

Europaarchiv

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Die 5. Paritätische Parlamentarische Versammlung AKP-EU (Afrikanische, Karibische und Pazifische Staaten) wurde letzten Montag in Brüssel abgesagt, weil es einen Boykott der AKP-Delegierten gab. Bis zur Absage dieser Internationalen Tagung, die ein wichtiges Dialogforum zwischen der Europäischen Union und den AKP-Staaten ist, hatte es intensive Bemühungen für eine Einigung gegeben.

Grund für diesen Boykott war das vom Europäischen Parlament verhängte Hausverbot für zwei simbabwische Delegierte. Seit Februar 2002 gibt es Sanktionen gegen Simbabwe, die vom Rat beschlossen wurden, nachdem der Leiter der EU-Wahlbeobachter für die Präsidentenwahlen im März 2002 des Landes verwiesen wurde. Die Sanktionen umfassen neben dem Einfrieren der Konten der Regierung auch ein Einreiseverbot für Personen, die eine weitreichende Verantwortung für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen haben. Für Internationale Tagungen gestatten die Sanktionen jedoch Ausnahmen. Diese Ausnahme wurde von Belgien gemacht und die Einreiseerlaubnis erteilt.

Die Entscheidung des Europäischen Parlaments, zwei Mitgliedern des simbabwischen Delegation keinen Zugang zu seinem Gebäude zu gewähren, ist zu begrüßen. Ich bin davon überzeugt, dass Rechtsstaat, Demokratie und die Achtung der Menschenrechte grundlegende Elemente der Entwicklung sind. Und es gibt nur wenige Instrumente, um diese Idee zu fördern. Die europäischen SozialdemokratInnen haben sich schon immer für Sanktionen ausgesprochen, die nicht die Bevölkerung sondern nur die Verantwortlichen für die Verletzung von Menschenrechten treffen.

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* Mag. Karin Scheele ist seit 1999 Abgeordnete der SPÖ im EU-Parlament. Sie ist unter anderem Mitglied im Ausschuss für Entwicklungszusammarbeit.