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Die Wirtschaft lehnt den Vorstoß der Gewerkschaft zu kürzeren Arbeitszeiten vehement ab. In der Realität sinkt die Arbeitszeit längst. Die große Streitfrage ist der Lohnausgleich.
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Wien. In der Wirtschaftskammer rieb man sich angesichts der Forderungen von Wolfgang Katzian die Augen. Katzian ist Chef der größten Teilgewerkschaft GPA-djp und forderte in der "Wiener Zeitung" eine verkürzte Arbeitszeit per Gesetz. Nach 40 Jahren ohne Anpassung müsse man wieder über eine Reduktion reden. Das soll helfen, die Arbeit auf mehr Köpfe aufzuteilen und damit die Arbeitslosigkeit zu senken.
Derzeit liegt die Arbeitszeit bei 40 Stunden pro Woche. In den meisten Kollektivverträgen gilt seit 20 Jahren eine niedrigere Arbeitszeit von 38,5 Stunden. Für rund 500.000 Arbeitnehmer in der Dienstleistung und im Gewerbe gilt aber noch die 40-Stunden-Woche. Die Forderung Katzians, die gesetzliche Arbeitszeit in einem ersten Schritt auf 38,5 Stunden zu senken, würde in erster Linie sie betreffen. Katzian besteht auf einen Lohnausgleich. Die Kosten der Betriebe pro Arbeitsstunde würden steigen.
Die Wirtschaftskammer (WKO), reagiert mehr als verschnupft darauf. "Wir verstehen solche Vorstöße überhaupt nicht. Die Wirtschaft stagniert seit vier Jahren. Die Arbeitskosten steigen für heimische Betriebe im EU-Vergleich am stärksten. Und in dieser Stimmungslage fordert die Gewerkschaft neue Belastungen für die Unternehmen", wundert sich Rolf Gleißner, Experte für Sozialpolitik in der Wirtschaftskammer. Zusatz: "Da reden wir gar nicht erst drüber."
Historisch sind gesetzliche Arbeitszeitkürzungen eine Normalität. Damit wird - wie zuletzt 1975 - darauf reagiert, dass Betriebe ihre Produktivität steigern und Menschen verstärkt durch Maschinen ersetzen. Für Katzian ist es also nur logisch, nach nun schon 40 Jahren den nächsten Schritt zu machen. Gleißner widerspricht: "In den 60er und 70er Jahren gab es gewaltige Produktivitätssteigerungen von bis zu 15 Prozent pro Jahr. Heute wächst die Wirtschaft das 4. Jahr in Folge nicht. Damals fiel es viel leichter, die Arbeitszeit zu kürzen." Auch die Konkurrenz durch andere Länder sei heute ungleich schärfer. "Damals mussten heimische Betriebe nicht auf die Konkurrenz in China schauen." Gleißner sieht außerdem gar keinen Beleg dafür, dass eine gesetzliche Arbeitszeitverkürzung neue Jobs brächte. So habe die Reduktion von Überstunden nicht zu neuen Jobs geführt, weil die Überstunden meist dort anfallen, wo die Arbeitslosigkeit ohnedies schon niedrig, dafür der Mangel an Fachkräften hoch sei. Und die finde man nicht auf Knopfdruck.
Aus Sicht des Arbeitsmarktexperten vom Wirtschaftsforschungsinstitut (Wifo), Helmut Mahringer, wirkt Arbeitszeitverkürzung sehr wohl gegen Arbeitslosigkeit: "Die Evidenz zeigt, dass eine Arbeitszeitverkürzung zu mehr Beschäftigung und einer Aufteilung auf mehr Köpfe führt." Mahringer bezieht sich allerdings nicht auf eine gesetzliche Verkürzung, sondern auf die Beobachtung der vergangenen Jahre. Denn die Krise seit 2008 beförderte den Trend zur Teilzeit; Menschen mit Vollzeitarbeitsplätzen gingen öfter in Kurzarbeit, bauten Urlaub ab oder reduzierten ihre Überstunden. Insgesamt sank die Arbeitszeit - freilich ohne vollen Lohnaugleich.
Lohnausgleich nurauf dem Papier?
Und was hält Mahringer von einer Reduktion per Gesetz? "In einer Situation, wo die Arbeitslosigkeit mittelfristig hoch bleibt und unerwartet viele neue Arbeitskräfte auf den Arbeitsmarkt drängen, ist es sinnvoll, sich über die Arbeitszeit Gedanken zu machen." Würde die Arbeitszeit per Gesetz reduziert, glaubt er aber nicht an einen vollen Lohnausgleich, selbst wenn dieser formal vorgeschrieben sei. Denn bei den jährlichen Lohnverhandlungen und den Überzahlungen würde es die Gewerkschaft dann wohl billiger geben.
Mahringer gibt allerdings zu bedenken, dass die Rolle der gesetzlichen Arbeitszeit in der zunehmend heterogenen Arbeitswelt sehr beschränkt sei. 50 Prozent der Frauen würden bereits Teilzeit arbeiten und damit weit darunter liegen. Dazu sei die Arbeitszeit wegen der All-in-Verträge in vielen Bereichen nicht mehr so genau geregelt.
Der Gewerkschaft sind All-in-Verträge ein Dorn im Auge. Sie will sie auf Führungskräfte beschränken, was ihre Zahl schlagartig reduzieren würde. Auch hier sagt die Wirtschaftskammer neun. Sie ist aber bereit, das Verhältnis von Überstunden zu Überzahlung klarer auszuweisen.
Gänzlich uneins sind sich die Sozialpartner bei der sechsten Urlaubswoche. Dabei handelt es sich ebenfalls um eine Art der Arbeitszeitreduktion. Deswegen fordert sie die GPA-djp seit geraumer Zeit. Die Wirtschaft würde sich dafür aber ein Entgegenkommen auf der Lohnseite erwarten.
Die Verhandlungen liegen auf Eis - was derzeit generell für das Verhältnis der Sozialpartner zu gelten scheint.

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