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Sind Spritfresser steuerlich privilegiert?

Von Erich Wolf

Wirtschaft

Kleinbusse sind finanziell lukrativer. | Begünstigungen auch für Mini-Mini-Vans. | Wien. Arbeitet die Steuerpolitik gegen den Umweltschutz? Diesen Eindruck könnte man in Hinblick auf die sogenannten Fiskal-Lkws bekommen. Diese Spritfresser werden im Vergleich zu normalen Pkws steuerlich enorm bevorzugt. Immer mehr Normalfahrer steigen deshalb auf Fiskal-Lkws um. Zu solchen zählen neben Klein-Lkws, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen, auch Kleinbusse. Ein Kleinbus ist ein Fahrzeug mit kastenwagenförmigen Aussehen und einer Beförderungskapazität von mehr als 6 Personen wie zum Beispiel ein Mini-Van. Für Unternehmer ist er finanziell weitaus attraktiver als ein Pkw, da nur bei einem Fiskal-Lkw der Vorsteuerabzug für die Anschaffung, Miete oder den Betrieb geltend gemacht werden kann.


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Vorteile beim Tanken und Reparaturen

So wird beispielsweise die Umsatzsteuer von gezahlten Tankrechnungen für einen Fiskal-Lkw erstattet, nicht aber beim normalen Pkw - selbst wenn dieser ausschließlich betrieblich gebraucht wird. Auch Reparaturen sind davon betroffen. Die auf die Werkstättenrechnung ausgewiesene Umsatzsteuer wird einem Unternehmer mit Mini-Van erstattet. Ein Unternehmer mit Pkw kann sich keine Vorsteuer abziehen. Er hat demnach um 20 Prozent höhere Reparatur- und Tankkosten. Ausnahmen gibt es nur für Taxiunternehmer, Speditionen, Fahrschulbetriebe sowie Autos für die gewerbliche Weiterveräußerung: Diese können einen Vorsteuerabzug für Pkw-Kosten geltend machen.

Es stellt sich nun die Frage, warum das Finanzamt diese umweltfeindlichen PS-Monsterautos gegenüber umweltfreundlicheren Fahrzeugen privilegiert.

Der österreichische Steuergesetzgeber ist an diesen Vorschriften zumindest teilweise schuldlos. Schon 1996 hat der Nationalrat versucht, die Ungleichbehandlung zu beseitigen. Aus budgetären Gründen sollte der Vorsteuerabzug freilich nicht auch für das unternehmerisch genutzte 3-Liter-Auto gewährt werden. Man strich lieber die steuerlichen Begünstigungen für Kleinbusse. Der Europäische Gerichtshof befand diese Einschränkung des Vorsteuerabzugs als EU-rechtswidrig. Aufgrund seines Urteils vom 8. Jänner 2002 in der Rechtssache "Metropol und Stadler" mussten die steuerlichen Benefizien für Kleinbusse in Österreich wieder zugelassen werden.

Dass nur ganz große PS-Monster vom Fiskus bevorzugt werden, konnte durch eine erst kürzlich erfolgte Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH vom 21. September 2006, 2003/15/0036) widerlegt werden.

Optischer Eindruck nicht ausschlaggebend

Darin wurde der Vorsteuerabzug auch für einen Opel-Zafira gewährt, der als kleinster Mini-Van aufgrund seines optischen Eindrucks nicht zu den anerkannten Kleinbussen zählt. Die Größenkriterien sind laut VwGH kein ausschlaggebendes Kriterium. Ein Mini-Mini-Van mit einer Zulassung von mindestens sieben Personen genügt für den Vorsteuerabzug.

Aus EU-rechtlicher Sicht ist die Beschränkung des Vorsteuerabzugs auf Fiskal-Lkws jedenfalls ebenso wie österreichische Studentenquoten für Mediziner, Getränkesteuern für alkoholische Getränke oder Diskriminierungen für EU-Bürger nicht zulässig, ob es uns gefällt oder nicht.

Erich Wolf ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Wien.