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Sie gehört heute zu den Modewörtern in so ziemlich allen Diskussionen über Europapolitik, die EU und die europäische Einigung: die Subsidiarität. Seit dem Vertrag von Maastricht ist sie Bestandteil der europäischen Verträge. In Artikel 5 des EG-Vertrages heißt es: "In den Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, wird die Gemeinschaft nach dem Subsidiaritätsprinzip nur tätig, sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen auf der Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht werden können und daher wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen besser auf Gemeinschaftsebene erreicht werden können."
Für eine neue Gesetzesinitiative auf EU-Ebene muss die EU-Kommission nachweisen, dass die jeweilige Aufgabe auf EU-Ebene besser gelöst werden kann als in den Mitgliedstaaten. Im Vertrag von Amsterdam wurden weitere Präzisierungen verankert. Mittlerweile gibt es ein Verfahren, mit dem die nationalen Parlamente einschreiten können, wenn sie meinen, ein Vorschlag würde der Subsidiarität widersprechen.
Allerdings ist die Definition in Artikel 5 mangelhaft. Erstens, weil sie nur auf das Verhältnis zwischen EU und Mitgliedstaaten abzielt; zweitens, weil sie Subsidiarität darauf reduziert, wie die Mitgliedsländer Kompetenzen auf die EU-Ebene heben. Tatsächlich ist aber Subsidiarität deutlich mehr, nämlich ein natürliches Ordnungsprinzip, das den Grundsatz "im Zweifel Freiheit" miteinbezieht. Es muss ja nicht zu allem eine gesetzliche Regelung geben (egal auf welcher Ebene), weil es so etwas wie Freiheit, Eigeninitiative und Eigenverantwortung gibt.
Papst Pius XI. argumentierte in seiner Enzyklika "Quadragesimo anno", dass "es gegen die Gerechtigkeit verstößt, das, was die kleineren und untergeordneten Gemeinwesen leisten und zum guten Ende führen können, für die weitere und übergeordnete Gemeinschaft in Anspruch zu nehmen". Die jeweiligen Einheiten würden viel besser funktionieren, als wenn sich die Staatsgewalt in alle Bereiche einmische. Genau diesen Grundsatz strich der Ökonom Felix Somaryin seinen "20 Sozialgesetzen der verkehrten Proportionen" hervor: "Je mehr Funktionen ein Staat übernimmt, desto schwerer ist seine Verwaltung zu kontrollieren." Und: "Je größer und je vielseitiger der Staat, desto einflussloser das Volk."
Aber vielleicht liegt genau darin eines der Probleme mit dem Subsidiaritätsprinz. Nimmt man diese Definitionen ernst, dann ist hier auch eine Verpflichtung zur Eigeninitiative und zur Eigenverantwortung formuliert. Es ist ja nicht nur die Regelungswut von Politikern und Bürokraten, sondern auch die Bequemlichkeit des Einzelnen, der Ruf nach dem Staat, der die Dinge ordnen soll. Übernommen hat der Wohlfahrtsstaat ein politisches Konzept, das die Bürger - noch dazu mit ihrem eigenen Geld - vom Staat abhängig macht. Subsidiarität ist nicht denkbar ohne Freiheit. Aber Freiheit und Verantwortung sind voneinander untrennbar.
Nimmt der Einzelne seine Verantwortung nicht mehr selbst wahr, entschwindet auch der Begriff der Freiheit. Dann sprechen wir von Subsidiarität, ohne uns tatsächlich über ihre Bedeutung im Klaren zu sein. Die Beschränkung staatlicher Allmacht gehört ganz sicher zu ihrem Wesenskern.
Der vorliegende Text ist auch im MKV-Magazin "Couleur" erschienen.