Die Sinnhaftigkeit des derzeit in Österreich herrschenden Einkommensteuersystems muss generell bezweifelt werden.
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Im Rahmen des Sparpaketes wurde Beziehern hoher Einkommen eine Solidarabgabe auferlegt, befristet für die Jahre 2013 bis 2016. Laut Regierung sind davon rund 20.000 Personen betroffen. Die Mehreinnahmen für den Staat werden mit 110 Millionen Euro beziffert. Die Abgabe ist so gestaltet, dass das bisher mit 6 Prozent steuerbegünstigte 13. und 14. Monatsgehalt bei Bestverdienern deutlich höher besteuert wird: bei einem Bruttomonatslohn von 13.280 Euro bis 25.780 Euro mit 27 Prozent, bei 25.781 Euro bis 42.477 Euro brutto monatlich mit 35,75 Prozent und darüber mit 50 Prozent.
Bei Selbstständigen gilt der Gewinnfreibetrag als Pendant zur Steuerbegünstigung des 13. und 14. Gehaltes. Hier wurde als Solidarbeitrag folgende Regelung eingeführt: Bisher durften 13 Prozent des Jahresgewinnes als Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden, gedeckelt mit einem Absolutbetrag von 100.000 Euro beziehungsweise einem Jahresgewinn von 769.230 Euro. Dies wird gemäß der Neuregelung nur noch bei Gewinnen bis 175.000 Euro pro Jahr möglich sein (maximal 22.750 Euro), darüber wird der Freibetrag stufenweise reduziert: bis 350.000 Euro auf 7 Prozent (maximal 12.250 Euro), bis 580.000 Euro auf 4,5 Prozent (maximal 10.350 Euro ). Darüber gibt es keinen Gewinnfreibetrag mehr, das heißt, das erzielbare Maximum liegt bei 45.350 Euro.
Die Sinnhaftigkeit des österreichischen Einkommensteuersystems muss generell bezweifelt werden. Sozial gerechter und wesentlich sparsamer hinsichtlich des Verwaltungsaufwandes wäre eine Kombination aus einer Flat-Tax und bereits einkalkulierten Sozialversicherungsbeiträgen.
Abgesehen davon ist festzuhalten: Gerechtigkeit zwischen unselbstständig und selbständig Beschäftigten war und ist hinsichtlich der Sonderbesteuerung des 13. und 14. Monatsgehaltes nicht gegeben. Denn für Selbstständige war schon bisher die Absetzmöglichkeit nur bis 30.000 Euro ein echter Freibetrag; um mehr geltend machen zu können, müssen sie Investitionen tätigen - Unselbstständige hingegen erhalten die volle Steuerbegünstigung ohne Weiteres. Die Begründung dieser Ungleichbehandlung bleibt der Gesetzgeber nach wie vor schuldig.
Wie in vielen anderen Fällen drängt sich auch hier der Eindruck auf, dass man in Österreich generell eher das Angestelltentum fördert als die freie Unternehmerschaft. Andererseits wird eine echte Verwaltungsreform nur gelingen, wenn die freie Marktwirtschaft genügend neue Arbeitsplätze schaffen kann - und dazu müssen die Rahmenbedingungen für Gründung und Betrieb von Unternehmen verbessert werden.
Außerdem läuft die Einhebung und Kontrolle des Solidarbeitrages auf eine Erhöhung des Verwaltungsaufwandes hinaus. Dies reduziert erstens die Einnahmen aus der neuen Abgabe und steht zweitens grundsätzlich dem Gedanken einer Verwaltungsreduktion entgegen.
Die angepeilten 110 Millionen Euro könnten durch Reformmaßnahmen leicht eingespart werden und der österreichische Gesetzgeber könnte auf die zusätzliche Abgabenbelastung verzichten.