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Groß ist die Aufregung in der Boulevardpresse: Der Weg für "Klonfleisch" in die Supermarktregale sei damit freigemacht, heißt es in den Schlagzeilen. Genauer betrachtet, traten die Agrarminister bei ihrem am Dienstag zu Ende gegangenen Treffen für eine Verschärfung der Zulassung von Klontierprodukten wie Fleisch oder Milch ein.
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Zusätzlich sollen künftig auch Produkte von Nachkommen der künstlich reproduzierten Tiere erfasst werden, die in der bereits bestehenden EU-Verordnung über die Zulassung von sogenannten neuartigen Nahrungsmitteln noch nicht erfasst sind.
Fleisch und Milch von geklonten Tieren wären bereits von dem seit 1997 existierenden EU-Gesetz erfasst, jedoch hat bisher EU-weit noch niemand um die Zulassung für den Handel oder als Nahrungsmittel angesucht. Derzeit gibt es weltweit für Forschungszwecke überhaupt nur ein paar tausend Klone.
Die bisherige - noch nie angewendete - Zulassungsprozedur umfasste lediglich eine Prüfung möglicher Gefahren für die Gesundheit durch die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde Efsa. Diese hat den Klonprodukten bisher noch keine schädliche Wirkung nachweisen können, weil sie nicht über ausreichend aussagekräftige Testreihen verfügt.
Künftig müssten nach den Beschlüssen der Agrarminister mindestens zwei weitere Hürden eingebaut werden: So muss eine eigene Ethikkommission für Wissenschaft und neue Technologien, die die EU-Kommission schon derzeit berät, befragt werden. Und zusätzlich unterliegen die Produkte von Klontieren der Kennzeichnungspflicht.
Bericht über Ethik
Die EU-Kommission wird zudem aufgefordert, innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten der überarbeiteten Richtlinie einen Bericht über Faktoren wie Ethik und Tierschutz beim Klonen vorzulegen. Sollte es Bedenken geben - was allgemein erwartet wird - müsste Brüssel einen eigenen Gesetzesvorschlag machen, der sich speziell mit Klontieren, deren Nutzung und Zulassung beschäftigt.
Das fordern die meisten Mitgliedsstaaten ohnehin, wie eine formelle Erklärung von Österreich und 23 weiteren EU-Ländern beim Landwirtschaftsministerrat belegt. Bloß wollte die EU-Kommission, die allein das Vorschlagsrecht für neue Gesetze hat, das vorerst nicht einsehen, weil Klonfleisch ja auch bisher in der bereits gültigen Verordnung über neuartige Lebensmittel geregelt ist.
Nicht ganz unwichtig ist auch, dass die Agrarminister keineswegs bereits die Neufassung der geltenden EU-Verordnung beschlossen haben. Verabschiedet haben sie lediglich den Standpunkt der Mitgliedsstaaten in erster Lesung. Im Herbst ist das EU-Parlament am Zug: Dieses will die Zulassung von Klonfleisch aber nicht nur verschärfen, sondern grundsätzlich verbieten. Der Weg für Klontiere auf den Lebensmittelmarkt ist also noch lange nicht frei.
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