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Forderungen ab 22. Juni: Voller Ersatz. | Alles davor nur bis Montag einreichbar. | Wien. Nur noch bis kommenden Montag können Kunden sogenannte alte Geldforderungen, die vor dem 22. Juni 2009 in Folge nicht erbrachter Leistungen entstanden sind, bei der Fluglinie SkyEurope einreichen. Bei neuen Forderungen, die seit dem 22. Juni entstanden sind, sei anders vorzugehen, sagte Peter Kolba vom Europäischen Verbraucherzentrum am Donnerstag zur "Wiener Zeitung".
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"Bei neuen Forderungen hat der Konsument Anspruch auf den gesamten Geldbetrag", so der Experte. Die Geldforderung kann von SkyEurope in Form einer Gutschrift ausbezahlt werden. Ob das Restrukturierungsverfahren erfolgreich ist und es möglich sein wird, diese Gutschrift dann einzulösen, sei offen, meint Kolba. Wenn SkyEurope auf die neuen Forderungen nicht reagiert sollte, sei es möglich die Fluglinie zu klagen, sagte Kolba. Anders müsse man bei sogenannten alten Forderungen vorgehen, betont man beim Verbraucherzentrum: Bis Montag müssen alle Forderungen beim Verwalter und beim Gericht in der Slowakei einlangen. Später eintreffende Dokumente werden nicht berücksichtigt.
"Langer Prozess"
Beim Verbraucherzentrum gibt man zu bedenken, dass dieser Weg mit einem langwierigen Prozess verbunden ist. Der Rückerstattungsforderung müssen laut Verbraucherzentrum neben dem Anforderungsformular eine Kopie der Bestätigung von Buchung, Zahlung und Stornierung auch ein Schreiben an den Insolvenzverwalter beigelegt werden. Mögliche Stolpersteine könnten dabei Zustellbevollmächtigte sein, die man benötigt, um über den Ausgang des Verfahrens informiert zu werden. Die benötigten Formulare finden sich in englischer Sprache auf der Homepage der SkyEurope.
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