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Slowakei bleibt ein "Steuerparadies"

Von WZ-Korrespondentin Karin Bachmann

Wirtschaft
Für Österreicher bleibt der Kauf eines Autos mit slowakischem Kennzeichen verlockend - nach wie vor gibt es im Nachbarland mehrere Steuerzuckerl. Foto: bilderbox

Allerdings einige Änderungen bei der Steuerberechnung. | Vorteil für Finanzleasing wird abgeschafft. | Bratislava. Das slowakische Parlament hat umfangreiche Änderungen im Einkommensteuerrecht zum 1. Jänner 2011 beschlossen. Durch die Novelle entfallen viele Sondertatbestände. So wird die Ausgabenpauschale für Gewerbetreibende, durch die sich das zu versteuernde Einkommen vermindert, auf 40 Prozent vereinheitlicht.


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Für alle Steuerpflichtigen gilt, dass sie bei Berechnung ihres steuerpflichtigen Einkommens - in der Slowakei errechnen die Bürger ihre Steuerschuld selbst - vorab nur noch 500 Euro und nicht mehr das Fünffache des Existenzminimums von ihren Jahreseinkünften abziehen können. In diesem Zusammenhang hat Arbeitsminister Jozef Mihal angekündigt, es werde voraussichtlich ab 2012 möglich sein, bei den Abgaben, die mittelfristig von den Bürgern zusammen mit den Steuern entrichtet werden sollen, von vornherein einen bestimmten Betrag abzuziehen.

Private Pensionsvorsorge in Form von Zwecksparen, Lebensversicherungen oder Zusatzrentensparen wird nicht mehr steuermindernd auf das Einkommen angerechnet. Einnahmen aus Vermietungen werden höher besteuert. Finanzminister Ivan Miklos erwägt noch die Einführung steuerbegünstigender Regelungen für Holding-Unternehmen.

Einkünfte verlagern

Trotzdem bleibe die Slowakei ein "Steuerparadies", betonte Wilfried Serles von IB Grant Thornton vor kurzem bei der Slowakisch-Österreichischen Handelskammer in Bratislava. Er weist jedoch darauf hin, dass ein Vorsteuerabzug bei nur teilweise für Unternehmenszwecke genutzten Immobilien lediglich dann möglich ist, wenn die Nutzung dem Unternehmenszweck entspricht. Darüber hinaus werde Finanzleasing bei Abschreibungen nicht mehr begünstigt, wenn ein Vertrag nach dem 31. Dezember 2010 geschlossen wurde. Das hat zur Folge, dass sich die Abschreibung über einen längeren Zeitraum als bisher erstreckt.

Vor allem für österreichische GmbHs lohnt sich unter bestimmten Voraussetzungen die Verlagerung von Einkünften auf eine slowakische Kommanditgesellschaft. Hält diese eine Beteiligung an einer GesmbH, fallen keine Steuern in Österreich an, wenn sie nicht nur "reine Vermögensverwaltung" betreibt, ihre Beteiligung an der GesmbH "betriebsnotwendig" ist und sie keine "künstlichen" Berater- und Marketing-Leistungen erbringt.

Vorsteuerabzug für Pkw

Auch der Erwerb eines Pkw mit slowakischem Kennzeichen ist für Österreicher verlockend. Denn in der Slowakei gibt es einen Vorsteuerabzug. Das Fahrzeug kann außerdem innerhalb von vier statt acht Jahren abgeschrieben werden, es fällt keine Zulassungssteuer an, eine Luxusgrenze gibt es nicht, und der Sachbezug macht ein Prozent der Anschaffungskosten aus.

Auch wenn der Halter eines Pkw mit ausländischem Kennzeichen seinen Hauptwohnsitz in Österreich hat, fällt keine Nova für ihn an, wenn er über die im Fahrtenbuch dokumentierte Jahreskilometerleistung nachweisen kann, dass er das Fahrzeug überwiegend im Ausland verwendet hat.