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Slowakei: Kartellbehörde als politisches Instrument

Von WZ-Korrespondentin Carola Palzecki

Wirtschaft

Kartellrecht spiegelt vor allem Willen der Regierung wider. | Pressburg. Die slowakische Antimonopolbehörde (PMU) hat in den vergangenen Jahren vor allem Auslandsinvestoren das Fürchten gelehrt. Denn die PMU hatte formal das letztlich entscheidende Wort bei Großvorhaben wie dem Erwerb von 66 Prozent an den Slowakischen Elektrizitätswerken (SE) durch den italienischen Energiekonzern Enel oder dem letztlich geplatzten Verkauf des Flughafens in Pressburg an das österreichisch-slowakische Konsortium TwoOne.


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In der Praxis freilich lässt sich aus den Entscheidungen der PMU doch nur das herauslesen, was für Schlüsselunternehmen günstig ist und von der Regierung in Pressburg wirtschaftspolitisch tatsächlich gewollt wird, auch wenn die Behörde formal unabhängig agiert und das Kartellgesetz auf den ersten Blick sehr streng gefasst scheint.

Der SE-Zuschlag für Enel hatte nämlich in erster Linie dem damaligen Wirtschaftsminister Pavol Rusko am Herzen gelegen, der heutige Regierungschef Robert Fico wiederum hatte schon zu Oppositionszeiten stets gegen die geplante Airport-Privatisierung gewettert. Allzu verwunderlich ist das aber nicht, obliegt die Besetzung der PMU-Spitzenfunktionen doch der Regierung und dem Staatspräsidenten.

Im Zusammenhang mit dem Ausbau des Autobahnnetzes wurde jetzt besonders deutlich, wie beschränkt die Kontrollmacht der PMU letztlich ist und wie leicht sich im Grunde die gesetzlichen Vorgaben aushebeln und Wettbewerbsbehörden gegeneinander ausspielen lassen. Wegen wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen beim Ausbau der D1 waren gegen sechs Unternehmern Bußgelder von insgesamt umgerechnet 40 Mio. Euro verhängt worden. Das Amt für öffentliche Auftragsvergabe (UVO) hatte dann noch eine zweieinhalbjährige Bewerbungssperre für die mutmaßlichen Kartellsünder verhängt.

Sieger trotz Sperre

für Bewerbungen

Eines der sechs Unternehmen hatte dann aber doch wieder bei einer Ausschreibung gewonnen und in der Sperre eine unerlaubte Wettbewerbsverzerrung durch das UVO ausgemacht, die es bei der Generalstaatsanwaltschaft anzeigte.

Nun muss das UVO seinen Sanktionsbeschluss innerhalb eines Monats zurücknehmen, möglicherweise droht ihm sogar ein Kartellverfahren bei der PMU. Im übrigen könnte das Unternehmen wegen Zusammenarbeit mit den Behörden sogar mit einer Halbierung des ursprünglich gegen ihn verhängten Bußgelds rechnen, wäre dies nicht ohnehin schon nach einem erfolgreichen Widerspruch gegen den PMU-Beschluss vermindert worden.