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Slowakei lockt als Steuerparadies

Von Erich Wolf

Wirtschaft

Gesellschaftskonstrukte bieten große Chancen. | Briefkastenfirma reicht nicht aus. | Wien.Bei der Slowakei könnten Unternehmen schwach werden, ihren Standort zu wechseln. Dank der Flat Tax werden slowakische Unternehmen - unabhängig von ihrer Einkommenshöhe - mit nur 19 Prozent besteuert. In Österreich beträgt der Spitzensteuersatz auch nach der Steuerreform satte 50 Prozent. Auch sonst lockt die slowakische Republik mit steuerlichen Vorteilen wie etwa bei der Pkw-Abschreibung.


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Standortverlagerung

Für die Steuerersparnis reicht die Gründung einer Briefkastenfirma in Pressburg mit Büro, Fax- und E-Mail-Anschluss allerdings nicht aus. Nach den Prinzipien im internationalen Steuerrecht müssen Gewinne nämlich in jenem Land versteuert werden, in dem diese tatsächlich erwirtschaftet werden. Für die slowakische Besteuerung benötigt man daher eine reale Betriebsstätte in der Slowakei. Wenn eine österreichische und eine slowakische Betriebsstätte existieren, ist eine mühsame Teilung der Gewinne erforderlich, da die in der österreichischen Betriebsstätte entstehenden Gewinne in Österreich steuerpflichtig bleiben. Grenzüberschreitende Streitigkeiten zwischen den österreichischen und den slowakischen Finanzämtern sind hier vorprogrammiert. Eine exakte schriftliche Dokumentation der Betriebsstättengewinne ist daher dringend zu empfehlen.

Eine Alternative zur Standortverlagerung bietet die Gründung einer "Komanditná spolocnost". Diese ist mit einer österreichischen GmbH & Co KG vergleichbar - der persönlich haftende Gesellschafter ist eine slowakische GmbH. Die Komanditná spolocnost wird in der Slowakei steuerlich als Kapital- und in Österreich als Personengesellschaft behandelt. Das kann ordentliche Steuervorteile bringen, wenn die slowakische Kommanditgesellschaft Muttergesellschaft einer österreichischen Tochter GmbH wird.

Kein Abzug vom Gewinn

Die Gewinnausschüttungen der österreichischen Gewinne in die Slowakei sind gemäß der Mutter/Tochter-Richtlinie der EU nämlich steuerfrei. Die Entnahmen der Gewinne der Holding-Kommanditgesellschaft durch die österreichischen Gesellschafter lösen auch keine Einkommensteuern aus. So erspart man sich die 25-prozentige heimische Kapitalertragsteuer, die bei einer direkten Gewinnausschüttung aus einer österreichischen GmbH an österreichische Gesellschafter anfallen würde.

Dem heimischen Fiskus passt das natürlich nicht. Er möchte nicht tatenlos zusehen, wie das Steuersubstrat verloren geht, sondern derartige Gestaltungen unterbinden. Im Express-Antwort-Service des österreichischen Finanzministerium wird klargestellt, dass es sich bei der Komanditná spolocnost nicht nur um eine reine "vermögensverwaltende" Personengesellschaft handeln darf. Die slowakische Betriebsstätte der Kommanditgesellschaft verlangt die Ausübung eines Betriebes. Die Beteiligung an der österreichischen GmbH soll das "notwendige" Betriebsvermögen der slowakischen Personengesellschaft darstellen. Daraus kann abgeleitet werden, dass slowakische operative Betriebe vorhanden sein müssen. Nur dann profitiert man auch von der Steuerersparnis.

Erich Wolf ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Wien.