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Slowakei: Miklos legt Pläne für "gerechte Flat Tax" vor

Von WZ-Korrespondentin Karin Bachmann

Wirtschaft

Steuerbefreiungen für Kapitalbesitz und Lebensversicherung sollen fallen. | Einheitssatz von 19 Prozent bleibt. | Bratislava. Die Slowakei hält am generellen Steuersatz von 19 Prozent fest. Finanzminister Ivan Miklos, der die "Flat Tax" auf Umsatz-, Einkommens- und Körperschaftssteuer 2004 eingeführt hatte und diesen Posten nun wieder innehat, zieht einen Schlussstrich unter tagelange Auseinandersetzungen. Diese hatten sich um die Abschaffung von Ausnahmen und Befreiungen im Steuerrecht und in der Abgabenordnung gedreht - einen Großteil davon hatte die Vorgängerregierung beschlossen. Miklos veröffentlichte Details zur Novelle des Einkommensteuergesetzes, die er in Kürze seinen Kabinettskollegen vorlegen wird.


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Zuvor hatte er sich mit Arbeits- und Sozialminister Jozef Mihal eine Medienschlacht um die im Regierungsprogramm angekündigten Neuerungen geliefert. Diese hatte in einer Debatte darüber gegipfelt, ob die Kirchenkollekte unbesteuert bleiben soll.

Die Koalition steht bei der Reform des Steuerrechts unter Druck, weil die Steuereinnahmen heuer um eine halbe Milliarde Euro unter den Schätzungen bleiben dürften. Im Vorjahr hatte der Fiskus an Steuergeldern aufgrund hoher Arbeitslosigkeit rund 0,6 Milliarden weniger eingenommen als erwartet.

Miklos Schreiben zufolge tritt die Neufassung des Einkommensteuergesetzes am 1. Jänner 2011 in Kraft. Der Minister begründet die sechs von ihm vorgeschlagenen Maßnahmen damit, dass die öffentlichen Finanzen "durch die Abschaffung von bestehenden Steuerausnahmen und -befreiungen konsolidiert werden sollen".

Auch Politiker betroffen

So will Miklos 30,9 Millionen Euro "in der nächsten Zeit" dadurch einnehmen, dass nur noch abhängig Beschäftigte, Unternehmer oder anderweitig selbständig Erwerbstätige Teile des Einkommens steuerfrei geltend machen können. Sonstige "passive" Einnahmen aus Kapitalbesitz sind hingegen mit wenigen Ausnahmen voll zu versteuern.

11,5 Millionen Euro soll die Vereinheitlichung der Ausgabenpauschale auf 30 Prozent bringen; bisher konnten Steuerpflichtige je nachdem 25, 40 oder 60 Prozent ihres Gesamteinkommens von der Steuerlast abziehen. Auch eine Ausnahme für Lebensversicherungen entfällt, was 14,3 Millionen Euro bringt.

Darüber hinaus müssen die obersten staatlichen Würdenträger, insgesamt 2450 Personen, künftig ihre Kostenpauschalen versteuern - was 2011 eine Summe von 700.000 Euro bringt. Bisher unbesteuerte Einkommenszuschüsse für bestimmte Justizangehörige sind künftig ebenfalls zu versteuern, was 0,45 Millionen Euro in die Staatskassen spült.