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Slowakei schafft "Zeitkorsett für Beschäftigte" ab

Von WZ-Korrespondentin Karin Bachmann

Wirtschaft

Neufassung des Arbeitsrechts bringt längere Probezeiten. | Mehr Überstunden als bisher zulässig. | Bratislava. Spätestens im Juli soll die Reform des slowakischen Arbeitsgesetzbuchs das Parlament passieren. Bis dahin stehen dem für den Bereich zuständigen Wirtschaftsminister Jozef Mihal noch harte Verhandlungen mit den Gewerkschaften und der Opposition bevor. Der neoliberale Politiker geht aber davon aus, "dass wir uns da eher über Details streiten".


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Mihal will unter anderem durchgängige Gleitzeit zulassen. Schließlich müssen Unternehmen ihre Belegschaft flexibel den Betriebsbedürfnissen anpassen können, um wieder das zu tun, womit sie sich seit Ausbruch der Krise zurückhalten: neue Arbeitsplätze zu schaffen. Dabei geht es Beobachtern zufolge nicht um ein Zurück zum äußerst arbeitgeberfreundlichen Arbeitsrecht, das in der Amtszeit des früheren wirtschaftsliberalen Premiers Mikulas Dzurinda geschaffen wurde. Vielmehr will Mihal an einer regulären Wochenarbeitszeit von 40 Stunden festhalten, wie sie später unter dem sozialdemokratischen Ministerpräsidenten Robert Fico festgeschrieben wurde - gleichzeitig allerdings mehr Überstunden zulassen.

Befristet bis 56 Stunden in der Woche arbeiten

Bisher kann sich die Wochenarbeitszeit durch die Anordnung von Überstunden auf höchstens 48 Stunden verlängern. Neu ist, dass leitende Angestellte künftig für einen befristeten Zeitraum zu einer Wochenarbeitszeit von 56 Stunden verpflichtet werden können, wie es bisher schon bei Beschäftigten im Gesundheitswesen erlaubt ist. Derzeit kann der Arbeitgeber in einem Jahr 150 Überstunden anordnen, nach Absprache mit dem Beschäftigten höchstens 250. Künftig können es sogar 400 Überstunden sein.

Die Probezeit dauert derzeit drei Monate. Das sei bei qualifizierten Jobs zu kurz, betont Mihal. Deshalb kann die Probezeit künftig auf neun Monate verlängert werden. Befristete Verträge können künftig dreimal - statt bisher zweimal - verlängert werden.

Wird ein Arbeitsverhältnis betriebsbedingt gekündigt, muss sich der Arbeitnehmer künftig entscheiden, ob er sich eine angemessene Abfertigung auszahlen lässt oder während der Kündigungsfrist, die sich nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses richtet, weiter sein Gehalt bezieht. Bisher wird ihm während der Kündigungsfrist noch Lohn ausbezahlt; danach steht ihm eine angemessene Abfertigung zu.