Ab 1. September neues Arbeitsgesetz. | Auch Gewerberecht novelliert. | Pressburg. Das slowakische Parlament hat am Donnerstagabend das neue Arbeitsgesetzbuch verabschiedet. Das Gesetz tritt am 1. September in Kraft. Aus Investorensicht ist vor allem die Beschränkung von Kettenarbeitsverträgen auf drei Jahre und die der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit auf 48 Stunden (einschließlich Mehrarbeit) sowie die Neudefinition abhängiger Arbeit interessant.
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Der Nationalrat ließ den ursprünglich von der Regierung vorgelegten Gesetzesentwurf überraschenderweise mit nur leichten Abschwächungen durchgehen. Eine Woche vor der entscheidenden Abstimmung im Parlament hatte der Sozialausschuss noch sieben deutliche Korrekturen vorgeschlagen.
Arbeitsverhältnisse auf bestimmte Zeit dürfen künftig nur über einen Zeitraum von höchstens drei Jahren vereinbart werden. Der Arbeitgeber darf eine Kündigung nur unter Angabe von Gründen aussprechen, außerdem darf bei einem wiederholt befristeten Arbeitsverhältnis keine Probezeit vereinbart werden.
Teilzeitarbeitsverhältnisse, bei denen die wöchentliche Arbeitszeit weniger als 15 Stunden beträgt, können nach wie vor ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
Kündigungsfrist soll eingehalten werden
Einem besonderen Kündigungsschutz unterliegen künftig Alleinerziehende. Das Arbeitsverhältnis darf vom Arbeitgeber nicht beendet werden, falls der Arbeitnehmer ein Kind unter drei Jahren zu betreuen hat.
Der in den vergangenen Jahren von den Arbeitgebern vielfach beklagten Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch den Arbeitnehmer ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist soll künftig ein Riegel vorgeschoben werden. Denn bei Nichteinhaltung einer Kündigungsfrist durch den Arbeitnehmer kann der Arbeitgeber ein durchschnittliches Monatsgehalt einbehalten, insofern dies im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Der Arbeitnehmer wiederum hat künftig in bestimmten Fällen auch dann einen Anspruch auf eine Abfertigung, wenn die Kündigungsfrist eingehalten wurde.
Die Definition "abhängiger Arbeit" als weisungsgebundene Erwerbstätigkeit hat zur Folge, dass bestimmte Tätigkeiten künftig nur noch im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses oder eines Werkvertrags ausgeübt werden dürfen; Gewerbetreibende dürfen dafür nicht mehr herangezogen werden.
Erleichterter Zugang zur Unternehmertätigkeit
Die schärfere Abgrenzung zwischen abhängig Beschäftigten und Gewerbetreibenden schlägt sich übrigens auch in einer Neuregelung des Gesetzes über Gewerbetreibende nieder, das der Nationalrat schon am Dienstag verabschiedet hat. Künftig soll die Aufnahme einer Unternehmertätigkeit deutlich erleichtert werden, weil Gewerbetreibenden kein genereller Gewerbeschein mehr ausgestellt wird.
Sie sollen für alle von ihnen ausgeübten Gewerbe spezielle Scheine erhalten. Dies soll die Vergleichbarkeit von Gewerben innerhalb der Europäischen Union erleichtern.
Im übrigen dürfte die Diskussion über das Arbeitsrecht mit der Abstimmung vom Donnerstag noch nicht beendet sein. Das Institut für Beschäftigung fordert im Zusammenhang mit der Novelle des Arbeitsgesetzbuches auch eine Neuregelung des Gesetzes über Beschäftigung, durch die Arbeitsplatzsuchende von bloßen Bewerbungsunterstützungszu motivierteren Bewerbungsdarlehensempfängern werden sollen.
Slowakei nun weniger
attraktiv für Investoren?
Die oppositionellen Mitte-Rechts-Parteien fürchten, dass das neue Arbeitsgesetz die Attraktivität der Slowakei für ausländische Investoren senken könnte. Nach Schätzungen der Allianz der Unternehmer werden die neuen Regelungen die Kosten der Arbeit um 0,57 Prozent erhöhen.
Mikulas Dzurinda, Ex-Premier und Chef der - ebenfalls oppositionellen - neoliberalen Slowakischen Demokratischen und Christlichen Union wiegelt ab: Das Arbeitsgesetz sei zwar "ein Änderung zum Schlechteren", es sei aber nicht angemessen, die Situation zu dramatisieren.