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Slowakei: Steuerparadies um´s Eck

Von Erich Wolf

Europaarchiv
Paradiesische Zustände nicht nur zu Weihnachten: Attraktive Steuern locken besonders Unternehmer auf das Pressburger Pflaster. Foto: isifa

Briefkastenfirma reicht nicht aus. | Gesellschafts-Konstrukte bringen | Vergünstigungen. | Wien/Pressburg. Bei der Slowakei könnten Unternehmen schwach werden und einen Sprung über die Grenze wagen. Sowohl Kapitalgesellschaften als auch Einzelunternehmen oder Gesellschafter einer Personengesellschaft unterliegen einem linearen Tarif ("Flat-Tax") von 19 Prozent.


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Das heißt, dass die Steuerpflichtigen unabhängig von ihrer Einkommenshöhe mit 19 Prozent besteuert werden. In Österreich hingegen beträgt der Spitzensteuersatz 50 Prozent. Auch sonst lockt die Slowakei mit steuerlichen Vorteilen wie etwa bei der PKW-Abschreibung.

Standortverlagerung

Wer angesichts dieses Ausblicks seine Gewinne in das Nachbarland verlagern möchte, hat grundsätzlich zwei Optionen: Die Standortverlagerung oder die Gründung einer slowakischen Kommanditgesellschaft GmbH & Co KG.

Für die Standortverlagerung von Österreich in die Slowakei reicht eine Briefkastenfirma in Pressburg mit Büro, Faxgerät und E-Mail-Anschluss jedenfalls nicht aus. Auch mit einer "Ferngeschäftsführung" einer slowakischen Kapitalgesellschaft können keine Ertragsteuern gespart werden. Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen müssen nämlich die Gewinne in jenem Land versteuert werden, in dem sie wirtschaftlich tatsächlich entstehen. Ein Unternehmen muss daher zumindest eine Betriebsstätte in der Slowakei besitzen. Die Gewinne aus der Betriebsstätte wären dann in der Slowakei zu versteuern, auf den restlichen Gewinn hält aber immer noch der österreichische Finanzminister die Hand drauf.

Für die Standortverlagerung ist zwar die Verlagerung des steuerlichen Wohnsitzes in die Slowakei nicht unbedingt erforderlich, der Unternehmer wird aber jedenfalls einen Großteil seiner Arbeitszeit in der Slowakei verbringen müssen.

Wenn die Standortverlagerung nicht klappt, dann wäre die Gründung einer slowakischen Kommanditgesellschaft GmbH & Co KG als "Holdinggesellschaft" zu empfehlen.

Mutter-Tochter-Modell

Die "Komanditná spolocnost" wird in der Slowakischen Republik als Kapitalgesellschaft und nach österreichischem Recht als Personengesellschaft behandelt. Dieser Qualifikationskonflikt kann zu beträchtlichen Steuervorteilen führen, wenn eine slowakische GmbH & Co KG Mutter einer österreichischen GmbH wird. Die Gewinnausschüttung aus einer österreichischen Kapitalgesellschaft ist aufgrund der EU-weiten Mutter-Tochter-Richtlinie steuerbefreit - vorausgesetzt eine slowakische Betriebsstätte für die Holdinggesellschaft ist nicht nur zum Schein vorhanden. Die Entnahme der Gewinne der Holding-Kommanditgesellschaft durch die österreichischen Gesellschafter löst grundsätzlich ebenfalls keine Einkommensteuer aus.

Geduldetes Vorgehen

Das faszinierende steuerliche Ergebnis: Es bleibt bei der 25-prozentigen Körperschaftsteuer für die österreichischen Betriebsgewinne der GmbH, die österreichische Kapitalertragsteuer von weiteren 25 Prozent wurde gänzlich vermieden. Dieses Ergebnis wird derzeit noch von den österreichischen Finanzbehörden akzeptiert, solange kein Missbrauch vorliegt. Die Konsultation eines Steuerberaters ist daher unerlässlich.

Erich Wolf ist Steuer Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Wien.