Kärntner Slowenen starten "Internationalisierung" der Minderheitenfrage. | Klagenfurt/Wien. Der Rat der Kärntner Slowenen geht in die Offensive. Obmann Karel Smolle erklärte am Donnerstag, man wolle in der Minderheitenfrage nun "den Weg der Internationalisierung beschreiten". Grund für diesen Schritt sei "die absolute Handlungsverweigerung der Politik in Österreich. Es wird ernst."
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Der Rat plant, die Vereinten Nationen einzuschalten. Zudem will man kommende Woche in Brüssel österreichische und slowenische EU-Abgeordnete auf die Problematik ansprechen. Große Hoffnungen setzen die Kärntner hier vor allem in die slowenische Regierung, wie Obmann-Stellvertreter Marjan Pipp der "Wiener Zeitung" erklärte. Zuletzt hatten sich hochrangige Vertreter bis hinauf zu Staatspräsident Danilo Türk dafür ausgesprochen, dass Slowenien die Nachfolge Jugoslawiens im österreichischen Staatsvertrag einnehmen soll. Dadurch hätte Laibach eine stärkere Position als Schutzmacht der Kärntner Slowenen. Pipp hofft, dass Slowenien die österreichische Minderheitenfrage "auf das europäische Parkett bringen" wird.
Er fordert "eine lückenlose Erfüllung des Artikel 7 des Staatsvertrags". Gerade die Ortstafel-Frage sei hier besonders wichtig: "Es geht aber nicht so sehr um die Blechtafeln, als um die Festlegung des Territoriums, in dem die Minderheitenschutzbestimmungen gelten." So gebe es in Kärnten vor allem bei zweisprachigen Pflichtschulen, Kindergärten und Gerichten massiven Nachholbedarf. Pipp fordert weiters die Möglichkeit, eine eigene Selbstverwaltung "nach demokratischen Grundsätzen zu wählen und ihr auch Aufgaben zu übertragen".
Kommende Woche stellt der Rat in Wien einen Entwurf für ein neues Volksgruppengesetz vor.
Wissen: Art. 7 Staatsvertrag
1. (...) Staatsangehörige der (...) Minderheiten (...) genießen dieselben Rechte (...) wie alle anderen (.. .) Staatsangehörigen.
2. Sie haben Anspruch auf Elementarunterricht in slowenischer oder kroatischer Sprache und auf eine verhältnismäßige Anzahl eigener Mittelschulen (.. .)
3. In den Verwaltungs- und Gerichtsbezirken (...) mit slowenischer (...) oder gemischter Bevölkerung wird die slowenische (...) Sprache zusätzlich zum Deutschen als Amtssprache zugelassen. In solchen Bezirken werden die (...) Aufschriften topographischer Natur sowohl in slowenischer (...) Sprache wie in Deutsch verfasst.