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Mitte Mai schlug die Europäische Kommission dem Rat die Einführung des Euro in Slowenien zum 1. Jänner 2007 vor. Die endgültige Entscheidung liegt bei den Finanzministern. | In ihrem Konvergenzbericht 2006 zu Slowenien vom 16. Mai kommt die Kommission zu dem Schluss, dass Slowenien am 1. Jänner 2007 als erster der zehn neuen EU-Mitgliedstaaten den Euro einführen soll. Dementsprechend schlägt sie auch dem Rat die Kooptierung Sloweniens zum Jahresbeginn 2007 vor. Die endgültige Entscheidung darüber treffen die Finanzminister im Juli nach Anhörung des Europäischen Parlaments und einer Erörterung durch die Staats- und Regierungschefs.
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Ursprünglich strebten mit Estland, Litauen und Slowenien aber drei der zehn neuen EU-Mitglieder die Euro-Übernahme bereits 2007 an. Schon im Juni 2004 hatten diese Länder ihre Währungen über den Wechselkursmechanismus II (WKM II) an den Euro gebunden, sodass sie im Juni 2006 eines der Konvergenzkriterien, nämlich die zweijährige problemlose Teilnahme ihrer Währungen am WKM II, erfüllt hätten.
Estland verschiebt Euro
Während aber Estland das Zieldatum seiner Euro-Übernahme kürzlich auf 2008 verschoben hatte, stellten Slowenien und Litauen gemäß Artikel 122 Abs. 2 EGV im März einen Antrag auf Durchführung einer Bewertung einer vollen Beteiligung an der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) durch die Kommission und die Europäische Zentralbank. In ihrem Konvergenzbericht hatte die Kommission zu prüfen, ob die beiden Staaten bei den geforderten Kriterien einen hohen Grad an dauerhafter Konvergenz in Bezug auf die Finanzlage der öffentlichen Hand, die Preis- und die Wechselkursstabilität und die langfristigen Zinssätze erreicht haben.
Während beide Staaten keine Probleme mit den Kriterien Finanzpolitik (Budgetdefizit und Staatsverschuldung), langfristige Zinssätze und Verweildauer im WKM II hatten, ist die Inflationsrate aber lediglich in Slowenien niedrig genug (2,3 Prozent), während sie in Litauen mit 2,7 Prozent - bloß geringfügig - über dem Referenzwert von 2,6 Prozent liegt. Zur Beurteilung des Inflationskriteriums ist die durchschnittliche Teuerungsrate der Konsumentenpreise in den letzten zwölf Monaten heranzuziehen. Der Referenzwert errechnet sich dabei aus dem Mittelwert der drei preisstabilsten Mitgliedstaaten (gegenwärtig sind dies Schweden, Finnland und Polen) plus 1,5 Prozent, was derzeit einen Wert von 2,6 ergibt.
Litauen erhob Einwände gegen die Entscheidung der Kommission, wegen dieser äußerst geringfügigen Überschreitung von bloß einem Zehntel-Prozentpunkt, nicht zur Aufnahme in die WWU vorgeschlagen zu werden. Zum einen sei das Inflationskriterium mehr als unlogisch formuliert, werden von ihm doch die drei preisstabilsten Mitgliedstaaten der ganzen EU und nicht nur die der "Euro-Zone" als Kriterium herangezogen.
Kritik an Berechnung
Gerade dieser Berechnungsmodus mache aber den entscheidenden Unterschied aus, da eben das nicht zur WWU zählende Schweden die niedrigste Inflationsrate habe und damit den Mittelwert "drücke". Zum anderen sei man bei der Aufnahme von Belgien, Griechenland und Italien in die dritte Stufe der WWU hinsichtlich des Konvergenzkriteriums der Staatsverschuldung äußerst großzügig vorgegangen und hätte etwa im Falle Belgiens - bei einem EU-Referenzwert von bloß 60 Prozent - sogar eine 200 prozentige Gesamtverschuldung akzeptiert.
Zum ersten Argument stellt die Kommission fest, dass dies eine primärrechtliche Formulierung sei und zum zweiten, dass das Verschuldenskriterium eben "weicher" als das Inflationskriterium formuliert sei. Es genüge hierbei, dass die höhere Verschuldung "hinreichend rückläufig ist und sich rasch genug dem Referenzwert nähert".