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So alt wie die Unmenschlichkeit

Von Katharina Schmidt

Politik

Menschenhandel und Sklavenarbeit: Lücken in Gesetz, Statistik und Aufklärung.


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Wien. Es ist tatsächlich alles sehr kompliziert. Während Menschenhandel - also die Verbringung von Menschen von einem an den anderen Ort zum Zwecke der Ausbeutung auf unterschiedlichste Arten - in einigen Bereichen schon relativ gut erforscht ist, tappen Forscher und Nichtregierungsorganisationen in anderen noch ziemlich im Dunkeln. So zum Beispiel in der Frage des Menschenhandels zum Zweck der Arbeitsausbeutung.

Es beginnt schon beim Zahlenwerk: Drei von tausend Menschen weltweit sind laut einer -konservativen - Schätzung der Internationalen Arbeitsorganisation ILO aus 2012 - Opfer von Zwangsarbeit. Demnach sind 20,9 Millionen Menschen in einem erzwungenen Arbeitsverhältnis gefangen, 90 Prozent in der Privatwirtschaft. In der Statistik sind zwar auch Opfer von Menschenhandel enthalten, aber eben nicht ausschließlich. Dazu kommt: Es handelt sich stets um Schätzungen, genaue Zahlen gibt es naturgemäß schon deshalb nicht, weil die meisten Opfer gar nicht als solche identifiziert werden können.

Eine Verurteilung in Österreich im Jahr 2012

Auch die Anzeigen- und Verurteilungsstatistik hilft hier nicht weiter. In Österreich gab es im vergangenen Jahr laut Gerald Tatzgern, Leiter der Zentralstelle zur Bekämpfung der Schlepperkriminalität und des Menschenhandels im Innenministerium, exakt eine Verurteilung wegen Menschenhandels zum Zwecke der Arbeitsausbeutung. Eine eigene Statistik dafür gibt es nicht - das Thema wird hierzulande allgemein unter Menschenhandel (Paragraf 104a Strafgesetzbuch) abgehandelt. Immerhin: Im Sommer wurde, verspätet, aber doch, eine EU-Richtlinie umgesetzt - in der entsprechenden Novelle des Menschenhandels-Paragrafen wurden nicht nur die Strafen für Menschenhändler erhöht, sondern auch dezidiert die einzelnen Bereiche der Ausbeutung aufgezählt -darunter die Zwangsarbeit.

Dennoch: Für Katharina Beclin vom Institut für Strafrecht und Kriminologie an der Uni Wien reicht das nicht aus, wie sie am Montag bei einer Tagung der Task Force Menschenhandel unter Leitung des Außenministeriums in Wien sagte. Sie wünscht sich einen eigenen Ausbeutungstatbestand. Denn derzeit steht zwar im Fremdenpolizeigesetz die Ausbeutung eines Fremden unter Strafe -doch dies bezieht sich nur auf Menschen, die keinen gültigen Aufenthaltstitel haben. Opfer von Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung sind aber gerade in Österreich oft EU-Bürger - zum Beispiel Pflegekräfte, Land- oder Bauarbeiter aus den mittlerweile nicht mehr ganz so neuen Mitgliedsstaaten. Wer diese Menschen ausbeutet, ohne sie selbst ins Land geholt zu haben, muss derzeit keine Strafe befürchten, argumentiert Beclin. Sie plädierte daher dafür, den entsprechenden Paragrafen im Fremdenpolizeigesetz auf legal in Österreich aufhältige Personen auszuweiten.

Menschenhandel wird

durch Asylsystem begünstigt

Auf der anderen Seite sprach sich Beclin bei der Tagung wie auch Evelyn Probst von der Interventionsstelle für Betroffene des Frauenhandels (Lefö-IBF) für legale Migrationsmöglichkeiten aus - und dafür, dass Asylwerber arbeiten dürfen. Denn dass Asylwerber zwar legal im Land, bis auf einige wenige Ausnahmen aber vom offiziellen Arbeitsmarkt ausgesperrt sind, macht sie zu idealen Opfern: "Die Schleppern reden ihnen ein, dass sie hier arbeiten dürfen, sie suchen um Asyl an - und schon hat der Menschenhändler eine legal aufhältige Arbeitskraft, die er ausbeuten kann", sagte Beclin.

Wie leicht die Begriffe Schlepperei und Menschenhandel verschwimmen können und wie sehr sie zusammenhängen, erklärte die OSZE-Sonderbeauftragte zur Bekämpfung des Menschenhandels, Maria Grazia Giammarinaro: Afrikanische Flüchtlinge, die die Reise in seeuntauglichen Booten über das Meer schaffen und in Italien landen, werden dort von den Schleppern - die sie "freiwillig" bezahlt haben, so wie sie auch "freiwillig" die Reise angetreten haben - in eine bestimmte Region in Italien gelotst. Mit den dortigen Unternehmern haben die Schlepper ausgemacht, dass sie ihnen billige Arbeitskräfte "liefern" - die Geschleppten sind zwar froh darüber, arbeiten zu können, werden aber nach Strich und Faden ausgebeutet. "Das sieht aus wie eine autonome Migrationsbewegung, ist aber in Wahrheit Menschenhandel zum Zwecke der Arbeitsausbeutung", sagte Giammarinaro.

Die OSZE-Sonderbeauftragte forderte eine Sensibilisierung der Unternehmer: "Die schlimmsten Formen der Ausbeutung finden sich am Ende der Lieferkette", sagte sie. Sprich: Selbst, wenn ein Generalunternehmer in seinem eigenen Bereich normale Löhne zahlt, stellt er meist nicht sicher, dass auch in der Kette seiner Subunternehmer keine Ausbeutung vorkommt. Giammarinaro fordert unter anderem Mechanismen der Disqualifikation bei öffentlichen Ausschreibungen für Firmen, die nicht in der gesamten Lieferkette Maßnahmen gegen Zwangsarbeit sicherstellen können. "Wir sollten zunächst bei den großen Firmen ansetzen - die müssen alleine aus Imagegründen Interesse daran haben, Zwangsarbeit zu verhindern", sagte sie.

Vorschläge zur Abhilfe werden nicht angenommen

Was in der Theorie durchaus vernünftig klingt, dürfte in der Praxis oft an den vielfältigen Interessen scheitern. Beclin, die gerade an einer Studie über Sozialbetrug bei Scheinfirmen arbeitet, gab zu bedenken, dass gerade im Baubereich schon viele Vorschläge auf dem Tisch liegen: "Zum Beispiel könnte man Firmengründungen genauer kontrollieren oder Firmen dazu verpflichten, in den Papieren der Arbeiter ihren Arbeitsplatz zu vermerken. Aber all diese Vorschläge werden als zu wenig praktikabel abgetan", sagte sie.

Den Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung erleichtert auch ein anderer Faktor: Zwar soll mit dem Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz, das mit dem Ende der Übergangsfristen für die Beschäftigung von Arbeitskräften aus den 2004 beigetretenen EU-Staaten im Mai 2011 in Kraft getreten ist, die Ausbeutung hintangehalten werden. Allerdings ist das Gesetz bei entsendeten Arbeitskräften quasi nicht anwendbar, weil die - ohnehin nicht sehr schmerzhaften - Strafen im EU-Ausland nicht vollstreckt werden können.

Dazu kommen zwei Probleme: Die Menschenhandelsopfer werden oft nicht erkannt und nehmen sich selbst auch nicht als solche wahr. Und dementsprechend wenden sie sich nicht an Stellen, die ihnen vielleicht helfen könnten. Gemeinsam mit Lefö-IBF und verschiedenen Teilgewerkschaften baut die Arbeiterkammer gerade eine Anlaufstelle auf. Dort sollen undokumentierte Arbeiter Hilfe bekommen, wenn sie Ansprüche wie zum Beispiel zu wenig bezahlten Lohn oder Sozialversicherungsbeiträge durchsetzen wollen. Johannes Peyrl, Migrationsexperte der Arbeiterkammer und Mitglied einer Arbeitsgruppe zu Arbeitsausbeutung innerhalb der Task Force: "Die Anlaufstelle ist ein fehlender Baustein zum Schutz gegen Lohndumping." Man werde sehr niederschwellig Hilfe anbieten und die möglichen Klienten auch direkt aufsuchen. Auf der anderen Seite führt Lefö-IBF Schulungen für Mitarbeiter der Finanzpolizei durch und entwickelt gerade einen Kriterienkatalog, damit Opfer von Menschenhandel leichter erkannt werden können. Es ist also nicht nur alles sehr kompliziert, sondern immerhin auch ein bisschen in Bewegung.