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So was von wurscht . . .

Von Ruth Picker

Gastkommentare
Ruth Picker ist Geschäftsführerin der AG Globale Verantwortung (www.globaleverantwortung.at).

. . . wenn Österreich die Entwicklungshilfe totspart? Die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit wird zum Spielball der Politik.


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Die Arbeit des Budgetausschusses in den nächsten Wochen präsentiert sich herbstlich - deutlich kälteres Verhandlungsklima, harte Kürzungen - zumindest und vor allem beim Bereich Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe.

Leider nichts Neues: Warm anziehen muss sich Österreichs Entwicklungshilfe schon länger. Vom angepeilten, international vereinbarten Ziel, 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens für Entwicklungshilfe zur Verfügung zu stellen, ist Österreich weiter den je entfernt. Waren es 2011 noch 0,32 Prozent, lag der Beitrag heuer bei nur 0,27 Prozent. Damit steht Österreich - einst an der Spitze der Geberländer - unter ferner liefen an drittletzter Stelle der EU-15, vor Italien und Griechenland.

Aber selbst dieser schon recht abgemagerte Beitrag kommt nicht immer jenen zugute, die Hilfe am dringendsten brauchen. Entschuldungsmaßnahmen, Kosten für Ausbildungsplätze für Studierende aus Partnerländern und Kosten für Asylwerber sind darin enthalten. Für konkrete Entwicklungshilfeprojekte vor Ort (bilaterale Entwicklungszusammenarbeit - EZA) bleibt nur ein Bruchteil übrig. Und für den kommenden Budgetbeschluss Mitte November sind noch weitere Einschnitte geplant, die die ohnehin bereits Hunger leidende bilaterale EZA ins Mark treffen. Dabei schultert sie schon jetzt die Hauptlast - zwei Drittel - der Einsparungen. Budgetkonsolidierung lautet das Gebot der Stunde, Opfer müssen gebracht werden. Paradox mutet allerdings die Tatsache an, dass im Außenministerium im gleichen Zeitraum beträchtliche Rücklagen - rund 40 Millionen Euro - gebildet wurden. Zusätzlich wurden ressortintern Mittel umgeschichtet - unter anderem für PR-Ausgaben des Außenministers. Um solch willkürliche Entscheidungen zu vermeiden, braucht es eine gesetzliche Verankerung des Entwicklungshilfebudgets.

Zu den Ermessensausgaben zählen auch die Mittel des Auslandskatastrophenfonds, also jenes Pools, aus dem Mittel für Katastrophenhilfe und Katastrophenvorsorge geschöpft werden. Auch dieser Bereich muss gesetzlich verankert und zentral koordiniert werden. Denn abgesehen von der höchst unerfreulichen Unterdotierung des Fonds muss die Regierung derzeit auch für jede Mittelfreigabe erst einen Ministerratbeschluss herbeiführen. Das kostet wertvolle Zeit, die wieder für konkrete Hilfsarbeit vor Ort fehlt.

Unterkühlt, ausgehungert und obdachlos - all dies trifft auf die aktuelle österreichische Entwicklungshilfe zu. Eine Trendwende beim kommenden Budgetbeschluss ist unumgänglich, will man die Entwicklungspolitik nicht in den Ruin treiben. Kürzungen müssen gestoppt und die Mittel erhöht werden.

In diesem Sinne unterstützen wir die Forderung von Staatssekretär Reinhold Lopatka nach gebündelter Anstrengung von Kanzler, Außenminister und Finanzministerium: Wir müssen alles unternehmen, um die Entwicklung wieder umzukehren. Überleben ist keine Gnade, sondern ein Recht. Und Österreich hat hier Verantwortung zu übernehmen und seinen humanitären Verpflichtungen nachzukommen. Eben weil es nicht wurscht ist!