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Solarverpflichtung für alle Neubauten ist fix

Von Christian Rösner

Politik

Novelle der Bauordnung wird diese Woche im Wiener Landtag beschlossen.


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Wien. Die Solarverpflichtung für alle Neubauten in Wien ist fix: Wie Wiens Wohnbaustadtrat Michael Ludwig gegenüber der "Wiener Zeitung" erklärte, soll noch diese Woche im Landtag die entsprechende Novelle dazu beschlossen werden.

Mit dieser Novelle müssen dann bei Neu-, Zu- und Umbauten sowie bei größeren Renovierungen (das sind Änderungen und Instandsetzungen von mindestens 25 Prozent der Oberfläche des Gebäudes Anm.) "hocheffiziente alternative Systeme eingesetzt werden, wenn dies technisch, ökologisch und wirtschaftlich realisierbar ist", heißt es in der neuen Bauordnung, die bereits im Februar in Kraft treten soll.

Mit den "hocheffizienten alternativen Systemen" sind neben den Solaranlagen auch Kraft-Wärme-Kopplung, Fern-/Nahwärme oder Fern-/Nahkälte, Wärmepumpen und sowie Wasserkraft, Windenergie und Erdwärme gemeint. Denn nur Solaranlagen verpflichtend einzuführen, wie das der grüne Koalitionspartner vorgeschlagen hatte, ist Ludwig zu wenig. "Es gibt schließlich verschiedene Lagen, die man unterschiedlich betrachten muss. Dort, wo weniger Sonne hinkommt, ist es vielleicht vernünftiger, Geothermie zu machen", so Ludwig. Und es könne nur Hand in Hand mit entsprechenden Förderungen gehen - "sonst wälzt man ja alles auf die Mieter ab und das wollen wir nicht", so Ludwig weiter. Hier liegt der Ball wiederum bei Finanzstadträtin Renate Brauner.

Auch Häuslbauer betroffen

Das heißt aber auch, dass sich der Häuslbauer nicht mehr für eine Gas-Zentralheizung entscheiden kann, wenn etwa Solartechnologie billiger ist. So steht in der neuen Bauordnung, dass der Einsatz dieser Systeme "durch einen nach den für die Berufsausübung maßgeblichen Vorschriften Berechtigten (dazu zählen etwa Architekten, Zivilingenieure und Baumeister) oder eine akkreditierte Prüfstelle zu prüfen ist". Im Bauverfahren ist mit den Einreichunterlagen ein entsprechender Nachweis vorzulegen, dass die Einsetzbarkeit dieser Systeme berücksichtigt wird. Ausnahmen davon bestehen nur in wenigen Fällen, wie zum Beispiel bei denkmalgeschützten Gebäuden.

Durch die Techniknovelle wird im Übrigen auch die sogenannte Gebäuderichtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden umgesetzt.