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Speisen unter rabbinischer Aufsicht. | Nur fehlt ihnen der Koscher-Stempel.
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Wien. Kaschrut heißen die jüdischen Speisegesetze. Schweinefleisch ist etwa verboten, oder auch der Verzehr von Speisen mit sowohl fleischigen als auch milchigen Zutaten. Nahrungsmittel, die den Kaschrut entsprechen, sind koscher. Sie tragen einen Hechscher, also einen Koscher-Stempel, und kaufen kann man sie in koscheren Geschäften. Doch seit einigen Jahren sieht man immer wieder religiöse Juden in ganz normalen Supermärkten einkaufen. In ihren Einkaufswägen landen Nudeln, Reis, Säfte, Gewürze - obwohl all diese Produkte keinen Hechscher aufweisen.
Möglich macht das die Koscher-Liste, die für Wien seit zwölf Jahren erstellt wird und seit acht Jahren als kleines Büchlein erscheint. „Die Aufgabe dieser Liste ist es, jüdischen Verbrauchern die Möglichkeit zu geben, nicht nur in koscheren Geschäften einzukaufen und dennoch die jüdischen Speisegesetze einzuhalten”, sagt Gemeinderabbiner Schlomo Hofmeister. Normale Supermärkte bieten Produkte oft preisgünstiger an als koschere. Das hilft vor allem kinderreichen Familien.
In Wien halten sich rund 800 Familien mit im Schnitt vier bis fünf Mitgliedern an die jüdischen Speisegesetze, sagt Ronny Ungar-Klein. Er ist Sekretär des Kaschrus Komitees Wien, das die Koscher-Liste für die Mitglieder der Israelitischen Kultusgemeinde (IKG) Wien erstellt. Steht ein Produkt im Büchlein, wissen praktizierende Juden, dass es unter rabbinischer Aufsicht erzeugt wurde.
Mit allen Firmen, deren Produkte aufgelistet sind, hat das Kaschrus Komitee einen Vertrag abgeschlossen. Die Produktionsbedingungen und die Zutaten jedes Produkts wurden vom Rabbiner geprüft. Im Vertrag verpflichten sich die Unternehmen, Änderungen, etwa bei den Zutaten, sofort zu melden. Sollte dann das Produkt nicht mehr koscher sein, bemüht sich das Kaschrus Komitee um den Austausch der Inhaltsstoffe oder informiert die Gemeindemitglieder, dass das Lebensmittel nicht mehr koscher ist.
Mit Lebensmittelproduzenten wie Iglo (Tiefkühlgemüse), Kotanyi (Gewürze), Wiener Zucker, Salinen Austria AG (Salz), Kelly’s (Chips), Teekanne oder Rauch (Säfte) wurden bereits Verträge abgeschlossen. Stolz ist das - übrigens ehrenamtlich arbeitende - Komitee darauf, dass auch Kelly’s Soletti künftig auf der Koscher-Liste sein werden.
Meist sind es einfache, unverarbeitete Lebensmittel, die ihren Weg auf die Liste finden, wie Salz oder Zucker. Was kann bei solchen Produkten überhaupt gegen die Kaschrut verstoßen? „Nehmen wir zum Beispiel Salz”, sagt Rabbiner Hofmeister. „Um zu verhindern, dass das Salz verklumpt, wird es manchmal mit Fetten imprägniert. Dann muss man sich natürlich genau ansehen, welches Fett dazu verwendet wurde.”
Prüfung nicht immer möglich
Ungar-Klein klärt über weitere Tücken auf: Oft sind zwar die Zutaten für ein Produkt koscher, etwa bei Obstgläschen für Babys, doch da in der Fabrik auch fleischhaltige Speisen zubereitet werden, die möglicherweise mit den anderen Produkten in Berührung kommen, kann auch Obst nicht koscher sein.
Grundsätzlich nicht konsumiert werden dürfen Fertigprodukte ohne Koscher-Stempel. Sie enthalten Aromen - und für die gibt es rund drei Millionen möglicher Bestandteile, von denen 80 Prozent nicht koscher sind. „Hier ist eine Überprüfung einfach nicht möglich, sagt Ungar-Klein. „Kommerzielles Himbeeraroma ist beispielsweise häufig tierischen Ursprungs”, erklärt Rabbiner Hofmeister.
Die Liste unterteilt sich in eine für das ganze Jahr und eine für das einwöchige Pessachfest im Frühjahr, für das ganz besondere Speisevorschriften gelten. Gegessen werden dürfen dann nämlich keine gesäuerten Lebensmittel - Getreide darf also nicht zu lange in Kontakt mit Wasser gekommen sein. Deshalb isst man zu Pessach das ungesäuerte Mazze. Da sich Gesäuertes in vielen Lebensmitteln befindet wie etwa Hefe im Bier oder Mehl im Kuchen ist hier besondere Vorsicht geboten.
Die Koscher-Liste ist im Internet abrufbar: www.ikg-wien.at/?page_id=3058