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Sommer-Lockerungen mit Vorbehalt

Von Simon Rosner

Politik

Am Donnerstag fallen Sperrstunde und Maskenpflicht. Die Infektionszahlen tun es auch - noch.


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Die Situation ist günstig. Österreich ist beinahe Corona-frei, täglich werden weniger als 100 Infektionen pro Tag gemeldet, die Sieben-Tage-Inzidenz liegt unter 10. Am Donnerstag werden daher, wie geplant, die nächsten Lockerungen in Kraft gesetzt. Die entsprechende Verordnung wurde in der Nacht auf Dienstag kundgemacht.

In aller Kürze: Die Sperrstunde fällt, die Nachtgastronomie kann wieder öffnen. Veranstaltungen bis 100 Personen, also etwa Geburtstagspartys, können ganz normal stattfinden, auch darüber hinaus gibt es nur wenig Einschränkungen bei Veranstaltungen. Abgesehen von Pflegeheimen und Krankenhäusern gilt: Wo die "3G"-Regel (geimpft, getestet, genesen) greift, muss keine Maske mehr getragen werden. Eine Pflicht (künftig nur mehr Mund-Nasen-Schutz statt FFP2) besteht in Innenräumen, wo die "3G"-Regel nicht gilt, im öffentlichen Verkehr und in Museen.

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Risikolos sind diese Öffnungen nicht, darum erfolgen sie auch als letzte Etappe der Lockerungen. Aber wann, wenn nicht jetzt? Es ist anzunehmen, dass der Sommer relativ ruhig verlaufen wird. Der Saisonalitätseffekt wirkt, die Durchimpfung schreitet voran und die Inzidenz ist aktuell so niedrig, dass es selbst bei einem Anstieg der Fallzahlen etliche Wochen dauert, bis diese dann merklich hoch sind. Das war im Vorjahr ein Grund, weshalb die politische Reaktion zu spät ausfiel. Erst im Nachhinein fiel so richtig auf, dass die effektive Reproduktionszahl, also wie viele Personen durch eine Infizierte durchschnittlich angesteckt werden, schon ab Mitte Juni fast immer über 1 lag. Diese Reproduktionszahl wird auch in diesem Sommer zur wichtigen Größe werden.

Derzeit liegt dieser Wert (Reff) stabil unter 1, das ist günstig, die Fallzahl nimmt ab. Und noch etwas ist positiv: Durch die Impfung sind doch große Teile der Bevölkerung geschützt. Fast 90 Prozent der über 85-Jährigen sind nach Auskunft vom Gesundheitsministerium vollimmunisiert. Im September sollen dann alle, die wollen, beide Impfungen erhalten haben, sagte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) der APA am Dienstag. Das ist insofern von Relevanz für das gesamte Infektionsgeschehen, da die neue Delta-Variante doch ein wenig dem Impfschutz ausweicht.

Da seit dem Vorjahr auch viele Menschen infiziert waren (offiziell 646.146), wird ein substanzieller Teil der Bevölkerung wenn schon nicht vor einer Infektion, dann zumindest vor einer (schweren) Erkrankung geschützt sein. Anders gesagt: Infektionswelle wird nicht mehr gleich Erkrankungswelle sein, und vor allem zweitere ist von Bedeutung. Doch wie genau das Verhältnis aussehen wird, ist noch völlig offen.

Es wird ein Unterschied sein, ob sich 70 oder 80 Prozent der Bevölkerung impfen lassen werden und ob sich die Delta-Variante tatsächlich auch als krankmachender herausstellt, wonach es derzeit aussieht. Einen dritten Punkt erwähnt Thomas Czypionka, Gesundheitsökonom des Instituts für Höhere Studien: Gerade Gruppen mit schwachem Immunsystem, "die wir besonders schützen wollen", so Czypionka, dürften eine schwächere Immunantwort haben. Das zeigt sich auch in Großbritannien. Von knapp 10.000 Delta-Fällen bei Personen über 50 Jahren sind 109 gestorben, wobei etwa die Hälfte vollimmunisiert war. Es dürfte sich dabei vor allem um sehr alte Personen gehandelt haben.

Vierte Welle wahrscheinlich

Wien rechnet mit einem deutlichen Anstieg der Fallzahlen schon im Spätsommer. Hier war man vom sommerlichen Laissez-faire auch nicht sonderlich begeistert, schärfere Regeln will man in der Hauptstadt aber nicht beschließen. "Es wird schwierig werden für Wien, einen völligen Sonderweg zu gehen", sagte Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ). Die Bevölkerung habe sich auf einen normalen Sommer eingestellt, allerdings wolle er vermeiden, dass ähnliche Fehler passieren wie im vergangenen Jahr. Ludwig denkt zwar an eigene Regeln für Wien, es werden aber nur "symbolhafte Schritte" sein. Am Mittwoch werden sie mit Fachleuten besprochen. Vermutlich dürfte in Teilen der Nachtgastronomie ein negativer PCR-Test verlangt werden.

Es wird, gerade in den ersten Wochen der Öffnungen, sehr unwahrscheinlich sein, im Club auf einen Infizierten zu treffen. Aber wenn, könnte es vor allem beim Delta-Virus schnell einmal größere Cluster geben. Die Nachtgastronomie war auch im Vorjahr einer der Treiber des Infektionsgeschehens im Sommer. Da ab dem 22. Juli in der Gastronomie auch die Registrierungspflicht abgeschafft wird, erschwert das dann auch das Contact Tracing. Mit einer guten Kontaktnachverfolgung wird sich zwar die Infektionswelle nicht verhindern, aber wohl nach hinten schieben lassen. Im Wettlauf Delta gegen Impffortschritt ist Zeit ein entscheidender Faktor.

Hochzeiten wieder möglich

Vorerst gibt es aber jedenfalls eine Sommerpause der Maßnahmen. Der Fall der Sperrstunde macht wieder die Nachtgastronomie möglich, vorerst aber noch nicht ganz vollumfänglich. In Lokalen, in denen Sitzplätze üblicherweise nicht oder nicht für die überwiegende Dauer des Aufenthalts eingenommen werden (Clubs und Diskotheken), gilt eine Auslastung von höchstens 75 Prozent der Personenkapazität. Und natürlich die sogenannte "3G"-Regel. Erst ab 22. Juli mit dem letzten Öffnungsschritt wird die Kapazitätsgrenze fallen.

Neu ist auch, dass Veranstaltungen bis 100 Personen völlig unbeschränkt sein werden, also Hochzeiten, größere Geburtstagspartys oder auch kleinere Kulturevents. Bei allen Veranstaltungen darüber (plus 100 Personen) gilt die "3G"-Regel, zusätzlich muss die Veranstaltung bei der Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet werden. Erst ab einer Größe von 500 Teilnehmern wird von der Behörde eine Bewilligung verlangt.

Eine Maske ist künftig nur mehr in Innenräumen zu tragen, wenn die "3G"-Regel nicht gilt. Das ist zum Beispiel im Theater und Kino auch nicht mehr der Fall, denn für diese Kulturveranstaltungen ist der Immunitätsnachweis notwendig. Die Maskenpflicht entfällt hier, ebenso beim Friseur. In Geschäften, an manchen Arbeitsplätzen (mit Kundenkontakt) und in Religionsstätten, wird weiter die Maske benötigt. Denn Einkaufen oder zur Messe kann man auch ohne die "3G"-Regel - daher die Maskenpflicht. Freilich, das Ende der Maskenpflicht bedeutet nicht, dass man keine mehr tragen darf. Denn auch wann die Infektionszahlen wieder steigen, ist bedeutsam.