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Sommerloch am Verfassungsgericht

Von Martyna Czarnowska

Politik

Regionalradiogesetz, Fremdengesetz, Werkvertragsregelungen - das sind die Themen, mit denen sich der Verfassungsgerichtshof in seiner Juni-Session befassen wird. Bis jetzt steht lediglich eine öffentliche Verhandlung auf dem Programm. Doch es könnten mehr Verhandlungsfälle werden.


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Die Fälle, die der Verfassungsgerichtshof in der Juni-Session beraten wird, sind nicht besonders aufregend. Mit diesen Worten eröffnete Präsident Ludwig Adamovich die gestrige Pressekonferenz.

Trotz dieser Ankündigung stießen dann aber doch vor allem die Prüfungsbeschlüsse auf einiges Interesse. Einer davon betrifft das Regionalradio. In Bezug auf die Privatradiobehörde habe der Verfassungsgerichtshof zwei Bedenken - ein demokratiepolitisches und ein rechtsstaatliches, erläuterte Adamovich. Zum einen entziehe sich die Radiobehörde parlamentarischer Kontrolle, zum anderen waren bis vor kurzem Beschwerden an den Verwaltungsgerichtshof gegen Bescheide der Behörde nicht möglich.

Eine Entscheidung in dieser Sache lässt möglicherweise noch auf sich warten. Denn der Beschluss geht über die Radiobehörde hinaus - er betreffe auch andere Kollegialbehörden mit richterlichem Einschlag, erklärte Vizepräsident Karl Korinek. "Es ist schwer zu sagen, was da rauskommt", fügte Adamovich auf Anfrage hinzu.

Auf dem Prüfstand stehen weiters Fremdengesetz und Sozialrechtliches. Die Bestimmung, dass Kinder nur bis 14 Jahre unter dem Titel Familiennachzug nach Österreich kommen können, könnte fallen. Die Grenze "14 Jahre" erschien dem Gerichtshof zu wenig, erklärte Adamovich.

Als "Metastasen" der Werkvertrags-Regelung bezeichnet Adamovich den Gegenstand eines weiteren Prüfungsbeschlusses. Dabei wird sich der Verfassungsgerichtshof mit den Beiträgen der sogenannten neuen Selbständigen in der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft beschäftigen.

Der - bisher - einzige öffentliche Verhandlungsfall betrifft einen Individualantrag: Der Touristenverein Naturfreunde wehrt sich gegen die Rückwidmung einer Straße in der niederösterreichischen Gemeinde Brand-Laaben in eine Privatstraße. Denn die aufgelassene Gemeindestraße führt zu einer vom Verein betriebenen Hütte.

Zum zweiten Verhandlungsfall könnte eine "Wahlsache zur Ärztekammer" werden, berichtete Adamovich. Die Wahlgruppe Interessensgemeinschaft Ärzte-Senioren hat Beschwerde dagegen erhoben, dass ihre Mitglieder, obwohl sie bereits Alters- oder Invaliditätspension beziehen, weiterhin Beiträge einzahlen müssen, um Kammermitglieder zu sein.

Bei Fragen zum Zivildienst oder der Pensionsreform wollte sich Adamovich nicht festlegen. Auch die Auskunftsfreudigkeit des Verfassungsgerichtshofes habe ihre Grenzen: Anfragen von Zivildienstleistenden zu gewissen Vorgangsweisen können kaum gleich beantwortet werden. Denn Aussagen darüber würden das Ergebnis eines Verfahrens vorwegnehmen. Was den angekündigten Antrag der SPÖ zur Pensionsreform anbelangt, so bleibt auch hier - noch - alles ungewiss. Es hänge viel von der Qualität des Antrags ab.