Neue Lebens- und Krankenversicherungen sowie Wohnraumschaffung reduzieren die Steuerleistung nicht mehr.
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Wien. "Es ist noch zu früh, wir müssen das erst im Zuge der Gesetzwerdung prüfen", meint man im Versicherungsverband zurückhaltend. Denn im Zuge der Steuerreform soll der sogenannte Topf Sonderausgaben auslaufen.
Demnach können ab 2016 abgeschlossene freiwillige Personenversicherungen nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden. Ebenso wenig Wohnraumschaffung und -sanierung, die ebenfalls die Steuer reduzieren. Bestehende Verträge bleiben davon allerdings unberührt.
Die Möglichkeiten, all dies von der Steuer abzuschreiben, ist schon seit geraumer Zeit stark limitiert, es trifft allerdings den viel beschworenen Mittelstand.
Bis zu einem Monatseinkommen von 3700 Euro konnten bisher Kranken-, Unfall-, Pensions- und Lebensversicherungen sowie Aufwendungen für Wohnraumschaffung oder dessen Sanierung bis zu 2920 Euro geltend gemacht werden. Anerkannt werden maximal 25 Prozent, das sind jährlich 730 Euro.
Feilen an Details bis zuletzt
Für alle jene, die gerade dabei sind, sich dies aufzubauen, wird es keine Steuerersparnis mehr geben. Angesichts der stark reduzierten Bedeutung der Sonderausgaben dürfte dies nicht großartig auffallen. Im Budget aber sehr wohl, denn bei völligem Wegfall der Sonderausgaben (wenn also der letzte Vertrag ausgelaufen ist) sollen dem Budget 430 Millionen Euro bleiben. Am Beginn ist diese Maßnahme mit 80 Millionen Euro budgetiert.
Unter Sonderausgaben fallen auch Sterbekassen. Nicht mehr in diesem Topf finden sich allerdings die Kirchenbeiträge, die weiterhin mit bis zu 400 Euro jährlich steuerlich geltend gemacht werden. Und auch die Spenden-Absetzbarkeit für definierte Organisationen ist nach wie vor erlaubt.
Steuerberater bezweifeln daher, dass diese Maßnahme bei völligem Wegfall 430 Millionen Euro bringen wird, wie in den Berechnungen zur Steuerreform angegeben.
Und sie kritisieren, dass diese Maßnahme genau jene mittleren Einkommen trifft, die beim Steuertarif entlastet werden. "Wieviel tatsächlich netto mehr übrig bleibt, wird sich erst weisen, wenn die Details vorliegen", sagte ein Finanzbeamter zur "Wiener Zeitung", der anonym bleiben möchte.
Tatsächlich ist zwar die Steuerreform seit vorigen Donnerstag Abend offiziell paktiert, aber noch nicht ganz ausgefeilt. Am Montag Nachmittag wurde im Finanzministerium noch am Ministerratsvortrag gearbeitet, der heute, Dienstag, der Regierung zum Beschluss vorgelegt wird.
Immerhin wird es notwendig sein, etwa 40 Gesetze entweder zu ändern oder neu auf den Weg zu bringen. Auch in diesem parlamentarischen Prozess sind noch Änderungen möglich. Kanzler und Vizekanzler haben aber größere Änderungen dabei ausgeschlossen. Und das Auslaufen der Sonderausgaben würde wohl darunter fallen.
Diese Maßnahme bewirkt aber - so der bereits zitierte Finanzbeamte - die Arbeitnehmerveranlagung unattraktiver zu machen. Sie wird zwar offiziell propagiert, weil vor allem unselbständig Erwerbstätige auf Steuerreduzierungen verzichten, werde aber nun unattraktiver.