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Sonderbetreuungszeit für Eltern bis Juli 2023 verlängert

Politik

Eltern können sich bei Corona-Erkrankung bis zu drei Wochen frei nehmen.


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Die Zahl der Corona-Erkrankungen ist zuletzt wieder gestiegen, viele Lehrerinnen und Lehrer berichten, dass sich die Zahl der krankheitsbedingten Fehlstunden von Schülerinnen und Schülern häufen. Knapp vor den Weihnachtsferien in den Schulen gibt es jetzt Klarheit für Mütter und Väter, dass sie auch bis zum Ende des heurigen Schuljahres notfalls zur Betreuung ihrer Kinder daheim bleiben dürfen. Bis zum 7. Juli 2023 wurde nämlich die Sonderbetreuungszeit von maximal drei Wochen verlängert, Unternehmen erhalten für diese Freistellungen weiter Mittel aus dem Corona-Krisenbewältigungsfonds.

Die Koalitionsparteien ÖVP und Grüne haben die Weichen dafür in der Vorwoche im Nationalrat gestellt. Im Bundesrat ist der Beschluss an den beiden letzten Sitzungstagen in dieser Woche vorgesehen. Die Verlängerung der Sonderbetreuungszeit schließt damit ab 1. Jänner des neuen Jahres nahtlos an die bisherige Regelung an. Es ist das dann bereits die Phase 8 der Sonderbetreuungszeit, wenn Kinder an Corona erkrankt sind.

Die Sonderbetreuungszeit gilt nicht nur für Väter und Mütter mit Schulkindern, sondern auch, wenn diese in den Kindergarten gehen und corona-bedingt daheim bleiben müssen. Sie kommt auch bei Betreuungspflichten für Menschen mit Behinderung zum Tragen. Voraussetzung ist, dass es keine andere Betreuungsmöglichkeit gibt. Vertreterinnen der Koalitionsparteien wie die grüne Familiensprecherin Barbara Neßler begründeten die neuerliche Verlängerung mit den nach wie vor hohen Zahl an Corona-Infektionen.

Die SPÖ als größte Oppositionspartei begrüßt zwar die erneute Ausdehnung bis zum Ende des Schuljahres 2022/2023. Allerdings machen sich die Sozialdemokraten im Hohen Haus dafür stark, die Sonderregelung mit einer maximalen Betreuungszeit für Kinder von drei Wochen ins Dauerrecht zu übernehmen, weil damit den Familien mehr Sicherheit gegeben werden. Die ÖVP hält dem entgegen, dass allein die Bezeichnung Sonderbetreuungszeit zeige, dass es sich um ein Sonderinstrument für eine Zeit mit speziellen Herausforderungen handle. Man hoffe auf das Ende der Pandemie.

Antragsfrist für Bonus bei langer Kurzarbeit bis Juni 2023

Ebenfalls den Sanktus im Bundesrat soll es diese Woche für die Verlängerung der Antragsfrist für den Bonus bei langer Kurzarbeit geben. Die Antragsfrist wird damit von Ende Dezember diesen Jahres bis zum 30. Juni kommenden Jahres verlängert. ÖVP und Grüne wollen damit sicherstellen, dass alle Anspruchsberechtigten diesen Bonus auch erhalten. Der Bonus wird in Form einer Einmalzahlung in Höhe von 500 Euro an jene Arbeitnehmer bezahlt, die wegen der Pandemie mindestens zehn Monate in Kurzarbeit waren und sich im Dezember 2021 nach wie vor in Kurzarbeit befanden. Die Koalition begründet die nunmehrige Verlängerung damit, dass manche Betriebe bisher die Kurzarbeit ihrer Mitarbeiter noch nicht endgültig abgerechnet haben. ÖVP und Grüne sehen das als zielgerichtete Corona-Unterstützung. (ett)