Nicht selten verlaufen Sommerdebatten im Sand. Der steirische ÖVP-Klubchef Christopher Drexler konnte allerdings mit seiner eindringlichen Forderung nach einer eingetragenen Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare zumindest einen Teilerfolg innerhalb seiner Partei erzielen. So hat der ÖVP-Vorstand am Mittwoch ein Paket beschlossen, das die Beseitigung von Diskriminierungen zu heterosexuellen Lebensgemeinschaften vorsieht. Opposition und Homosexuellen-Organisationen zeigten sich allerdings enttäuscht und fordern weiterhin gleiche Rechte und Pflichten mit der Ehe.
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Änderungen soll es dort geben, wo es Diskriminierungen zu nicht-ehelichen heterosexuellen Partnerschaften gibt, erklärte ÖVP-Generalsekretär Reinhold Lopatka nach dem Beschluss des Vorstands. Eine parteiinterne Arbeitsgruppe hatte zuvor die Details ausgearbeitet. Die Ehe sei für die ÖVP "nicht disponibel". Weil mit ihr eine Reihe von Pflichten verbunden sei, gebe es dafür auch "berechtigte Sonderrechte".
Geht es nach der ÖVP, so sollen gleichgeschlechtliche Partner künftig auch Mietzinsbeihilfe bekommen können. Geregelt werden soll auch das Eintrittsrecht in den Mietvertrag nach dem Tod des Partners. Bei Dienstwohnungen soll Homosexuellen künftig ebenso ein Räumungsaufschub im Todesfall gewährt werden.
Weiters sollen die Pflegefreistellung und die Familienhospizkarenz geöffnet werden, auch Dienstverhinderungsgründe sollen künftig von homosexuellen Partnern vorgebracht werden können. Zeugnisentschlagungsrechte sollen auf Verwaltungsverfahren und Zivilprozesse ausgeweitet werden.
Bei Festnahmen soll das Verständigungsrecht auf gleichgeschlechtliche Partner ausgeweitet werden, beim Jugendschutzgesetz können künftig auch diese als Vertrauenspersonen beigezogen werden. Weitere Änderungen betreffen das Versicherungsvertragsrecht und das Konkursrecht. Auch bei der Notstandshilfe soll eine Änderung vorgenommen werden. Bisher wurde nur bei verschiedengeschlechtlichen Paaren das Einkommen des Partners auf die Notstandshilfe angerechnet.
Eine eingetragene Partnerschaft für Gleichgeschlechtliche wird es aber weiter ebenso wenig geben wie ein gemeinsames Adoptionsrecht.
Opposition und Homosexuelle enttäuscht bis verärgert
Opposition und Homosexuellen-Organisationen sind allerdings enttäuscht bis verärgert. Die aufgelisteten Änderungen "sind durch einen Entscheid des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ohnehin zu gewähren", betonte Helmut Graupner vom Rechtskomitee Lambda gegenüber der "Wiener Zeitung" und spricht in Bezug auf das Paket von einem "schlechten Scherz". Er befürchtet, dass bei Gesetzen, die nicht angepasst werden, der Schuss nach hinten losgehen könnte. So vermisst er etwa die Möglichkeit zur Mitversicherung und Pensionsansprüche im Rahmen der Sozialversicherung. Wichtig seien auch Änderungen im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht sowie bei der Familienzusammenführung im Fremdenrecht.
Auch die Grüne Ulrike Lunacek sieht nur einige wenige Probleme gelöst, die "breite Diskriminierung von Lesben und Schwulen" werde aber nicht beendet. SPÖ-Bundesgeschäftsführerin Doris Bures verwies darauf, dass bereits in elf europäischen Ländern ein Rechtsinstitut für Gleichgeschlechtliche existiere.
Auch Drexler hofft, dass die Debatte noch nicht beendet ist und fordert weiterhin eine eingetragene Partnerschaft mit gleichen Rechten und Pflichten wie in der Ehe, wie es in mehreren EU-Staaten schon Standard sei.