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Sonderregelung für ukrainische Schüler mit Hürden

Von Karl Ettinger

Politik

Die vom Bildungsministerium festgelegte Möglichkeit für Umstieg in neue Schule statt Sitzenbleiben beschert Mehrarbeit.


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Jetzt gibt es nur knapp vor Schulschluss und der Zeugnisverteilung in Ostösterreich am morgigen Freitag zwar per Erlass von Bildungsminister Martin Polaschek eine "Lösung". Damit wird es möglich, dass vor allem ukrainische Schüler, aber auch andere Kinder mit Migrationshintergrund nach der Volks- und der Mittelschule in eine andere Schule wechseln können statt die jetzige Klasse zu wiederholen. Technische Lösung für diesen Übertritt ist aber keine vorgesehen, daher müssen die Direktorinnen und Direktoren das nun händisch erledigen, wie aus einem der "Wiener Zeitung" vorliegenden Schreiben der Wiener Bildungsdirektion, das Mittwochnachmittag in den Schulen eingetroffen ist, hervorgeht.

Das bedeutet in der ohnehhin organisatorisch aufwendigen und hektischen Phase vor Schulschluss einen zusätzlichen administrativen Aufwand für die Schulleitungen. Gleichzeitig sollen die Eltern der betroffenen Schüler unterstützt werden, weil der Wechsel äußerst kurzfristig erfolgt, um einen Platz in einer neuen Schule für September und das neue Schuljahr 2023/24 zu gewährleisten.

Erst nach einem Bericht im Ö1-"Mittagsjournal" in dieser Woche ist das Bildungsministerium wegen einer Sonderlösung aktiv geworden. In einem Schreiben der Wiener Bildungsdirektion wird nach Rücksprache mit der Rechtsabteilung betont, es sei "wichtig", die Möglichkeit zum Übertritt in eine andere Schule "abzubilden". Andernfalls würde etwa ukrainischen Schülerinnen und Schülern, obwohl sie vor allem ausreichende Deutschkenntnisse aufweisen, aus formalen Gründen eine erneute Wiederholung der bisherigen Klasse drohen.

Nur Aufstiegsklausel im Zeugnis

Rein technisch ist aber eine solche Sonderregelung im Online-Tool für die Schulleitungen nicht vorgesehen und war offenkundig auch in der kurzen Zeit nicht mehr möglich. Daher müssen die Direktorinnen an Volks- und Mittelschulen mittels Löschung der bereits angelegten Beurteilung händisch den Weg für einen Übertritt in eine andere Schule freimachen. Allerdings wird in der Information der Bildungsdirektion an die Schulleiter hingewiesen: "Noten können dennoch nicht erfasst werden, es erscheint aber auf dem Zeugnis die Aufstiegsklausel." Ebenfalls ausgewiesen wird die Teilnahme an der Deutschförderung.

Für die Eltern betroffener ukrainischer Kinder oder auch anderer Schüler mit Migrationshintergrund und in der Vergangenheit mangelhaften Deutschkenntnissen heißt es nun schnell sein. Denn sonst haben zwar ihre Kinder am Freitag eine Übertrittsmöglichkeit, aber keinen Platz in einer neuen Schule.