Falschanmeldung vermindert Kranken- und Pensionsgeld - Kontrollen gefordert.
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Wien. Ein halbes Jahr lang hatte die ungarische Kellnerin bei ihrem Dienstgeber gearbeitet. Als sie gekündigt wurde und sich an die Arbeiterkammer (AK) wandte, erfuhr sie, dass sie viel zu niedrig eingestuft gewesen war - was spätestens bei Kranken-, Arbeitslosen- und Pensionsgeld zu massiven Einbußen geführt hätte. Die AK nahm die Häufung solcher Fälle zum Anlass und führte eine Erhebung unter 371 Personen im Bereich Hotel- und Gastgewerbe durch. Das Ergebnis: "Jeder Zweite war nicht richtig angemeldet", betonte AK-Vizepräsident Rudolf Kaske am Donnerstag.
Das sei zweieinhalb Mal so oft wie im Gesamtdurchschnitt aller Branchen. Geht man - rein theoretisch - von einem Arbeitnehmer aus, der fünf Jahre lang gar nicht und zehn Jahre lang falsch gemeldet war und statt 1800 offiziell nur 900 Euro verdiente (900 Euro wurden schwarz gezahlt), entsteht ihm laut Kaske ein Pensionsschaden von 100.000 Euro. Dem Staat indes entgingen dadurch eine Milliarde Euro. Vor allem Teilzeitkräfte, Frauen sowie Arbeitnehmer mit kurzen Dienstverhältnissen seien betroffen.
"Das ist Lohn-, Steuer- und Abgabenbetrug", betonte Kaske und forderte schärfere Kontrollen durch die Finanzpolizei und die Gebietskrankenkassen. Letztere sollten zum Beispiel nicht nur die Arbeitgeber, sondern auch die Arbeitnehmer postalisch über An-, Ab- und Ummeldungen zur Sozialversicherung informieren. Derzeit wird die Bestätigung nur dem Dienstgeber zugeschickt, was laut Kaske mitunter zur Folge hat, dass dieser ein Dienstverhältnis ohne das Wissen des Angestellten ändert.
Hauptverband setzt auf Aufklärung
"Diese Forderung halten wir in Zeiten wie diesen, in denen der Postverkehr auf die elektronische Datenübermittlung zurückgefahren wird, für wenig sinnvoll", heißt es dazu vonseiten des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger auf Nachfrage der "Wiener Zeitung". "Bei den fünf Millionen versicherten Arbeitnehmern in Österreich wäre eine Verdopplung des Briefverkehrs nicht im Sinne einer modernen Verwaltung." Der Hauptverband setzt daher auf Aufklärung: Jeder Versicherte könne über das Internetportal der Sozialversicherungen abrufen, mit welcher Beitragsgrundlage er angemeldet ist. Allein - viele wüssten noch nicht über dieses Angebot Bescheid.
Hans Schenner, Obmann der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der Wirtschaftskammer, reagierte noch aufgebrachter. "Wir lassen uns durch politisch motivierte Rundumschläge unsere Tourismusbranche nicht schlechtreden", konterte er. Grundlage für "diese populistische Pauschalverurteilung" seien nicht nachvollziehbare Erhebungen unter lediglich 371 Personen. In Anbetracht der 425.000 im Hotel- und Gastgewerbe Beschäftigten sei diese Zahl zu gering, um "einen solchen Zirkus zu veranstalten".