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Sozialhilfe bringt Kinder vom Regen in die Traufe

Von Martina Madner

Politik
Die neue Sozialhilfe verschärft die Armut mancher Kinder.
© Ben Wicks

Niederösterreichs Sozialhilfe treibt Familien noch mehr in Armut - möglicherweise zum Teil verfassungswidrig.


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Jedes Kind hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für sein Wohlergehen notwendig sind, auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung sowie auf die Wahrung seiner Interessen. So lautet der Beginn der Kinderrechte in der Verfassung. Darauf nahm der Verfassungsgerichthof kurz vor Weihnachten 2019 unter anderem Bezug, als er die extreme Staffelung der Kinderrichtsätze der türkis-blauen Regierung im Sozialhilfegrundsatzgesetz aufhob.

Diese hatte eine Obergrenze von 25 Prozent der Erwachsenenleistung für das erste Kind, 15 für das zweite und 5 Prozent ab dem dritten Kind vorgesehen. Die Begründung des VfGH: Die Regelung sei "eine sachlich nicht gerechtfertigte und daher verfassungswidrige Schlechterstellung von Mehrkindfamilien". Sie kann dazu führen, "dass der notwendige Lebensunterhalt bei Mehrkindfamilien nicht mehr gewährleistet ist".

Niederösterreich erschwerte die Situation für Kinder erneut

Niederösterreich hatte das Gesetz bereits auf Landesebene im Sommer davor umgesetzt. Barbara Bühler, Sozialarbeiterin und Obfrau des niederösterreichischen Armutsnetzwerks, sagt heute: "Wir hatten dann die Hoffnung, dass alle Kinder gleich viel wie das erste erhalten." Es kam anders. Niederösterreich setzte erneut eine Staffelung um: Bei einem Kind ist heute ein Richtsatz von 25 Prozent vorgesehen. Bei zwei Kindern sind pro Kind 20 Prozent vorgesehen, die bei dreien auf 15, bei vier Kindern auf 12,5 und ab dem fünften auf zwölf Prozent pro Kind sinkt - als Höchstsatz. Die bedarfsorientierte Mindestsicherung bis zum Sommer 2019 sah noch 23 Prozent als Mindestsatz pro Kind vor.

Aber nicht nur das: Für das dritte Kind gibt es auch nur 15 Prozent, wenn die ersten beiden wegen einer Unterhaltsleistung gar keinen Anspruch auf Sozialhilfe haben. Und: "Eines der größten Dramen in Niederösterreich ist, dass Familien mit humanitärem Bleiberecht überhaupt keine Sozialhilfe erhalten. Die tauchen, scheinbar in Stille unbemerkt, überhaupt nicht mehr auf", sagt Bühler. Diese Kinder und Erwachsenen sind komplett auf Spenden angewiesen. Sie sind nicht krankenversichert, sondern auf kostenfreie medizinische Behandlung angewiesen. Dem Land ist das offenbar bewusst. Der Sozialhilferatgeber Niederösterreich verweist auf die Ambermed-Ambulanz der Diakonie in Wien Liesing, wo auch Menschen aus Niederösterreich mit humanitärem Bleiberecht ambulant behandelt werden. 300 bis 400 Betroffene sind der Diakonie bekannt, zumindest ein Drittel davon sind Familien.

Kindern ein Leben ohne Armut ermöglichen

Jeder achte in Österreich lebende Mensch ist armutsgefährdet, bei Kindern und Jugendlichen ist es einer von fünf. Bei Familien mit mehr als drei Kindern ist jedes vierte Kind betroffen, bei Alleinerziehenden fast jedes zweite, wie eine Analyse zur sozialen Lage für das Sozialministerium zeigt.

Das ist den Kindern offenbar zum Teil selbst bewusst: "Wenn jemand kein Geld hat, dann muss man es billiger machen. Dann müssen sie den Menschen Geld geben", wird etwa Mayla, eine Neunjährige in der Studie "Was alle Kinder brauchen!" der Uni-Wien für die Bundesjugendvertretung zitiert. "Kinder wollen, dass man ihnen zuhört und sie ernst nimmt, dass alle Kinder gleich behandelt werden, dass Politik ärmere Familien unterstützt", sagt Hanna Biller von der Bundesjugendvertretung bei der Diskussion unter dem Motto "Armut abschaffen" von der AK Wien.

"Es ist eine Schande, dass in einem reichen Land wie Österreich Kinder in Armut aufwachsen müssen", stellt AK-Experte Norman Wagner fest. "Wir wollen nicht, dass Kinder von wohltätigen Spenden abhängig sind, sondern weg von der Gnade, hin zu Rechten." Das Recht auf einen Kindergartenplatz ab dem ersten Lebensjahr, kostenlose Freizeit- und Ferienangebote, auch die Rücknahme des türkis-blauen Sozialhilfegesetzes und ein Anheben der Kinderrichtsätze auf 27 Prozent, also zumindest auf das Niveau der Armutsgefährdungsschwelle, hat die AK im Programm gegen Kinderarmut.

"Die Kinderrichtsätze müssen definitiv erhöht werden, die haben mit dem, was Leben kostet, überhaupt nichts mehr tun", sagt auch Bühler. "Wenn ich Kinderarmut vermeiden will, müssen sie natürlich über der Armutsgrenze liegen." Sie denkt aber, dass es mehr braucht, etwa die Kindergrundsicherung von der Volkshilfe, wo die Familienbeihilfe von armutsbetroffenen Kindern um 425 Euro aufgestockt wird, wie die "Wiener Zeitung" berichtete.

Wo das Verfassungsgericht möglicherweise einschreitet

Die niederösterreichischen Regelungen könnten laut Walter Pfeil, Professor für Sozial- und Arbeitsrecht an der Universität Salzburg, zum Teil verfassungswidrig sein. "Es ist natürlich immer die Entscheidung des VfGH." Wenig Hoffnung gibt es bei den Richtsätzen: Schon 2018 habe der VfGH bei einer Beschwerde gegen das oberösterreichische Mindestsicherungsgesetz befunden, dass Deckelungen erlaubt sind, sofern sie bei Kindern zumindest zwölf Prozent ausmachen. Anders aber sei die Lage beim geringeren Satz für Geschwister von Kindern mit Unterhalt: "Sie müssen weder für die Mutter noch für die anderen Kinder Unterhalt leisten. Das ist per se verfassungswidrig", sagt Pfeil.

Auch bei Menschen mit humanitärem Schutz stünden die Chancen bei einer Beschwerde nicht schlecht. Im Gesetz steht zwar, dass die Sozialhilfe "ausschließlich österreichischen Staatsbürgern und Asylberechtigten", die mindestens fünf Jahre in Österreich leben, vorbehalten ist. Aber, so Pfeil: "Der VfGH hat in anderen Fällen bei Asylberechtigten bereits mehrfach wegen des Diskriminierungsverbots bei der Gesetzgebung aufgrund der Herkunft solche Unterscheidungen aufgehoben." Dieses Verbot ist ebenfalls Verfassungsgesetz. "Menschen mit humanitärem Schutz haben genauso wie Asylberechtigte einen Grund, warum sie das Land nicht verlassen können. Deshalb könnte der VfGH entscheiden, dass eine Ungleichbehandlung der beiden Gruppen nicht zulässig ist", sagt Pfeil.