Bei Treffen geriet Hartinger-Klein mit roten und grünen Soziallandesräten aneinander.
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Wien/Salzburg. Leicht haben es die Bundesländer und die Soziallandesräte sich selbst und der zuständigen Ressortchefin nicht gemacht. Sie haben Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) mit Stellungnahmen und Fragen zur Umwandlung der bisherigen Mindestsicherung in die künftige Sozialhilfe eingedeckt. Allein der Vorsitzende der Konferenz der Sozialreferenten, Salzburgs Vizelandeshauptmann Heinrich Schellhorn (Grüne), hat 70 Fragen an das Sozialministerium gestellt.
Die Fronten waren schon vor dem Treffen von Hartinger-Klein am Montagnachmittag mit den Landespolitikern bezogen. Die Sozialministerin steht zu den Kernpunkten wie der Verschärfung der Sozialhilfe für Asylberechtigte und Ausländer, die ohne Nachweis von Deutschkenntnissen statt 885 Euro im Monat nur 585 Euro im Monat erhalten werden und zu einem deutlich niedrigeren Betrag ab dem dritten Kind. Allen voran der Wiener Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ) läuft wie andere rote und grüne Soziallandesräte weiter dagegen Sturm.
Übergangszeitraumläuft bis 2021
Noch im April dürfte die umkämpfte Reform im Nationalrat von ÖVP und FPÖ beschlossen werden. Die Bundesländer müssen bis Jahresende Ausführungsgesetze zu den Vorgaben des Bundes beschließen. Für die Umsetzung bleibt schließlich eine Übergangsfrist bis 1. Juni 2021.
In der Antwort der Sozialministerin auf die 70 Fragen Schellhorns, die der "Wiener Zeitung" vorliegt, macht sie kein Hehl daraus, dass die Länder etwaige zusätzliche Ausgaben für die künftige Sozialhilfe tragen müssen. Sie verteidigte auch Kürzungen für Familien mit mehreren Kindern.
Zu Zusatzkosten könnte es kommen, wenn der für Betroffene nun günstigere Zugriff auf Vermögen erfolgt. Es darf Barvermögen bis zu 5200 Euro (bisher 4200 Euro) behalten werden, bevor Sozialhilfe beantragt wird. Vor allem aber wird die Frist von sechs Monaten auf drei Jahre ausgeweitet, ab der ein Land oder eine Stadt bei Eigentumswohnungen oder Häusern gegenüber Sozialhilfe-Beziehern Ansprüche im Grundbuch geltend machen kann.
Ob der Bund die "massiven Mehrkosten" durch die spätere Sicherstellung und das Anheben des verschonten Vermögens übernehmen, wollte Schellhorn wissen. Antwort der Sozialministerin: "Es obliegt den Ländern, die ,massiven Mehrkosten‘ zu kompensieren." Denn der vom Bund vorgegebene Rahmen könne auch zu Einsparungen führen.
Bei dem rund eineinhalb stündigen Treffen, an dem auch ÖVP-Klubchef August Wöginger teilnahm, eskalierte die Situation weiter. Schellhorn berichtete, Wiens Stadtrat Hacker und Niederösterreichs Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) seien regelrecht aneinandergekracht. Insgesamt habe sich an der Regierungslinie nichts geändert, sagte Schellhorn.
Hacker machte dann mit den drei SPÖ-Landesrätinnen Birgit Gerstorfer, Ulrike Königsberger-Ludwig und Beate Prettner seinem Ärger Luft. Es habe "demonstrative Ignoranz" gegenüber einer inhaltlichen Debatte gegeben. Ohne Änderung rechnet er damit, dass das Gesetz beim Verfassungsgerichtshof landet. Kärntens Landesrätin Prettner zeigte sich wie ihre SPÖ-Kollegen fassungslos: "Ich habe das Gefühl, die wissen nicht, was sie tun."