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Sozialhilfebezieher erhalten E-Card ab 2006

Von Brigitte Pechar

Politik

Zwei Varianten zur Integration der Sozialhilfeempfänger. | 20.000 bis 30.000 Personen betroffen. | Der Ball liegt nun bei Ländern. |


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Diese 20.000 bis 30.000 Menschen erhalten auch keine E-Card, weshalb es zu massiver Kritik gekommen ist und etwa von einer "Zwei-Klassen-Gesellschaft" die Rede war. "Daran haben wir überhaupt kein Interesse", betonte Erich Laminger, Vorstandsvorsitzender des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger, am Freitag gegenüber der "Wiener Zeitung". Der Hauptverband habe großes Interesse daran, dass mit Hilfe der Länder und deren Sozialhilfeeinrichtungen raschest eine Lösung gefunden wird. Laminger ist überzeugt, dass bis Ende des Verschickens der E-Card, also bis 1. Jänner 2006, eine Lösung gefunden wird. "Wir stellen nicht deshalb keine E-Card aus, weil wir so böse sind, sondern weil wir diese Menschen und deren Daten nicht kennen."

Der Hauptverband hat zwei Varianten zur Lösung vorgeschlagen:

Variante eins: Die Sozialhilfeeinrichtungen werden Träger der Leistungen. Das heißt, diese Einrichtungen kaufen die E-Card vom Hauptverband. Abgerechnet wird dann über die Sozialhilfeeinrichtungen. Allerdings müsste dafür die Vielzahl der Sozialhilfeeinrichtungen bereinigt werden.

Variante zwei: Die Sozialhilfeempfänger werden von den Einrichtungen bei der Gebietskrankenkasse angemeldet und entrichten einen Beitrag. Allerdings gibt es derzeit keinen Beitragssatz für Sozialhilfeempfänger. Der Beitragssatz für eine freiwillige Versicherung beträgt 303,03 Euro. Das würde die Länder und Gemeinden jährlich etwa 72,7 Millionen Euro (bei 20.000 Betroffenen) kosten. Laminger gibt zu bedenken, dass dieser Beitragssatz zu hoch wäre, man müsste einen neuen berechnen und diesen dann in einer ASVG-Novelle beschließen.

Es gehe einerseits darum, eine Stigmatisierung beim Arzt zu verhindern, andererseits aber auch um die Einbindung aller in die Gesundheitstelematik, wofür die E-Card die Plattform darstelle, betonte Laminger. Der Ball liege nun bei den Ländern und Gemeinden.