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Sozialpartnerschaft in Perfektion

Von Walter Hämmerle

Analysen

Auch wenn vom Gesundheits-Papier der Sozialpartner nichts übrig bleibt, triumphiert am Ende doch ihr Geist. Man sollte zumindest wissen, wann man gewonnen hat. Auf dass man seinem Gegenüber zumindest die Chance geben kann, das Gesicht zu wahren.


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Anders die Ärzte in Österreich: Sie setzen ihre Kampfmission gegen die von ihnen als unzumutbar empfundene Teil-Gesundheitsreform einfach munter fort - und das, obwohl die Reihen ihrer Gegner ohnehin schon in Auflösung begriffen sind. De facto nämlich ist das Sozialpartner-Papier längst gestorben. Es sagt nur keiner laut.

Dafür zwischen den Zeilen. Etwa der Zweite Nationalratspräsident Michael Spindelegger, wenn er die Sozialpartner zwar für ihre guten Anregungen zur Gesundheitsreform lobt, aber unmissverständlich klarstellt: "Die Entscheidungen fallen im Parlament."

Das hätts früher auch nicht gegeben, dass das niedergeschriebene Wort der Sozialpartner im Parlament nicht mehr in Stein gemeißelt ist. Und das jetzt, wo ÖGB, Wirtschaftskammer und Co sogar in der Verfassung verankert sind! Fast scheint es, als wäre mit diesem Schritt die Demystifikation dieses Spezifikums der Zweiten Republik endlich in die Wege geleitet. Andererseits ist die Ärztekammer ja auch nichts Anderes als ein von den eigenen Allmachtsphantasien berauschter Sozialpartner.

Wie es jetzt ausschaut, steht einem Beschluss im Gesundheitsausschuss am 3. Juli nichts mehr im Wege, denn bis dahin werden alle angeblichen Grauslichkeiten auf Parlaments- und Länderebene wegverhandelt sein. So wird das Durchgriffsrecht der geplanten Hauptverband-Holding auf die einzelnen Gebietskrankenkassen in dieser Form sicher nicht kommen, sondern an bestimmte Kriterien, die ein Einschreiten des Hauptverbands legitimieren sollen, gebunden sein. An einem entsprechenden Kriterienkatalog wird hinter den Kulissen bereits zwischen Bund und Ländern gearbeitet.

Bei der heftig umstrittenen Aut-idem-Regelung wird es darauf hinauslaufen, dass es am Schluss eben doch die Möglichkeit gibt, dass der Arzt ein konkretes Medikament verschreiben kann, wenn es dafür medizinische Gründe gibt. Und bei der Sache mit den Einzelverträgen - aus Sicht der Ärzte "der" zentrale Streikgrund - hat man sich ohnehin bereits auf ein Schiedsgericht geeinigt. Ganz ähnlich wird, da muss man kein großer Prophet sein, auch die Lösung der Qualitätskontrolle von Arztpraxen aussehen.

Kurz: Der Gesundheitsreform erster Teil - oder besser gesagt das, was da von ihr übrig geblieben ist - ist quasi unter Dach und Fach. Ärzte, Länder und alle anderen, die einen Verlust befürchtet haben, haben sich also auf der ganzen Linie durchgesetzt.

Sozialpartnerschaft in Perfektion. Irgendwie halt.