Händler will sich nicht auf Einigung ohne Gerichtsverfahren einlassen.
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Wien. Der Salzburger Handelskonzern Spar will die Vorwürfe der Preisabsprachen vor Gericht klären lassen - ein langer Rechtsstreit scheint damit vorprogrammiert. Nach monatelangen Ermittlungen und mehreren Hausdurchsuchungen hat die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) zwei "umfangreiche" Bußgeldanträge beim Kartellgericht Wien gegen die Spar-Gruppe wegen Verstößen gegen das Kartellverbot eingebracht. Es wird nicht bei zwei Bußgeldanträgen gegen Spar bleiben, sagt eine BWB-Sprecherin: Weitere Anträge sollen demnach folgen - aufgeteilt nach Produktgruppen, bei denen die Preise abgesprochen worden sein sollen.
"Nach Auswertung umfangreicher Beweismittel hat sich der begründete Verdacht erhärtet, dass die Endverkaufspreise für verschiedene Produktgruppen (zum Beispiel Molkereiprodukte, Bier) zwischen Unternehmen der Spar-Gruppe und Lieferanten durch Vereinbarungen und/oder abgestimmten Verhaltensweisen direkt und indirekt festgesetzt wurden", teilte die BWB am Freitag mit. Die vertikalen Preisbindungen seien "auch durch (indirekte) horizontale Abstimmungen ergänzt" worden.
Spar will Rechtssicherheit durch Gerichtsverfahren
Nun ist das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht am Zug, über ein Bußgeld sowie dessen Höhe zu entscheiden. Die Kartellstrafe kann bis zu zehn Prozent des Gesamtumsatzes ausmachen, eine Zusammenarbeit mit der Behörde wirkt strafmindernd. Aus der BWB hieß es jedoch immer wieder, dass Spar nicht kooperativ sei. Gegen die insgesamt drei Hausdurchsuchungen im vergangenen Jahr beschwerte sich Spar, unter anderem wegen des Einsatzes von "Spionage-Software".
Der Salzburger Handelskonzern will sich jedenfalls nicht mit einer möglichen Geldstrafe abfinden und stellt sich darauf ein, vors Gericht zu ziehen. "Wir stimmen keinem Settlement zu. Nur durch ein Gerichtsverfahren gibt es Rechtssicherheit", sagt Spar-Sprecherin Nicole Berkmann. Für Spar liegt keine Preisabsprache vor, wenn mit einem Lieferanten nur über Einkaufspreise und die dynamische Entwicklung von Verkaufspreisen gesprochen wird.
Bis vor einigen Jahren waren Kartellverfahren keine Seltenheit - in letzter Zeit bevorzugten Unternehmen allerdings ein Settlement, also eine Einigung ohne Gerichtsverfahren. Zuletzt akzeptierte die Kärntnermilch die vom Kartellgericht verhängte Strafe von 375.000 Euro. Laut Antrag der BWB hat die Molkerei zwischen 2007 und 2011 mit Lebensmitteleinzelhändlern die Endverkaufspreise und insbesondere die Aktionspreise abgestimmt. Der größte Konkurrent von Spar, Rewe (mit Handelsschienen wie Billa und Merkur), akzeptierte im Mai 2013 eine wegen Preisabsprachen mit Lieferanten verhängte Geldbuße in Höhe von 20,8 Millionen Euro. Rechtskräftig sind auch die Strafen gegen Berglandmilch (1,1 Millionen Euro), die Brauereien Brau-Union, Ottakringer und Stiegl (insgesamt 1,1 Millionen Euro), Emmi (210.000 Euro) und die Vorarlberger Mühlen- und Mischfutterwerke (58.500 Euro).
Details zu Absprachen bleiben bei Einigung geheim
Details zu den Absprachen wurden allerdings nicht veröffentlicht, was die Arbeiterkammer (AK) am Freitag erneut kritisierte: "Auch diesmal erfahren die Konsumenten nicht, um wie viel sie zu viel bezahlt haben und mit wem die Preise abgesprochen wurden."
Bisher flossen Kartellstrafen ins Bundesbudget. Im Programm der Regierung Faymann II findet sich das Vorhaben, Kartellstrafen für den Konsumentenschutz zweckzuwidmen und dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) zur Verfügung zu stellen. Damit wird eine langjährige Forderung der Konsumentenschützer umgesetzt. "Es ist nur gerecht, dass die Geldbußen in den Konsumentenschutz investiert werden. Schließlich sind es die Konsumenten, die durch die Preisabsprachen und höheren Preise lange draufgezahlt haben", sagt AK-Direktor Werner Muhm.