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Sparen am eigenen Leib?

Von Brigitte Pechar

Politik

Jurist Mayer hält nichts von Abschaffung des Präsidenten.


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Wien. Die Politik denkt intensiv darüber nach, woher die fehlenden zehn Milliarden kommen sollen, die das strukturelle Budgetdefizit auf 0,5 beziehungsweise 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts senken sollen. Wenn es darum geht, bei sich selbst zu sparen, hat die steirische Politik Vorreiterrolle übernommen. Der Landtag hat bereits im Vorjahr beschlossen, dass die Zahl der Landtagsabgeordneten nach der nächsten Wahl 2015 von 56 auf 48 verkleinert werden soll, schlanker wird auch die Landesregierung, die von neun auf sechs Landesräte schrumpft. Das bringt pro Legislaturperiode etwa fünf Millionen Euro.

Bundeskanzler Werner Faymann kann sich jedenfalls eine Verkleinerung des Parlaments vorstellen, wie er am Dienstag nach dem Ministerrat erklärte. Ganz und gar nichts abgewinnen kann der Kanzler aber der Idee von Niederösterreichs Landeshauptmann Erwin Pröll, den Bundespräsidenten nicht mehr zu wählen, sondern in Rotation aus den Mitgliedern der Bundesregierung oder der Bundesversammlung zu ernennen - angelehnt an das Schweizer Modell. Unterstützung erhielt Pröll von seinem Vorarlberger Amtskollegen Markus Wallner - ein Regierungsmitglied könnte nebenbei als Staatsoberhaupt fungieren.

Verfassungsjurist Heinz Mayer erinnert der Vorschlag Prölls an Jörg Haiders Dritte Republik, wo auch die Streichung des Bundespräsidenten vorgesehen war. "Das bringt gar nichts und ist undurchdacht", sagte er zur "Wiener Zeitung". Schließlich habe der Bundespräsident weitreichende Befugnisse im Krisenfall: Er kann die Regierung entlassen, den Nationalrat auflösen und Neuwahlen ausrufen. Auch die Zusammenlegung von Kanzler und Bundespräsident, wie es das BZÖ fordert, ist für den Verfassungsrechtler nicht sinnvoll - und sei ebenfalls eine Haider-Idee. Der Bundespräsident könnte ja im Ernstfall den Kanzler entlassen. "Alleine die Tatsache, dass es diese Möglichkeit gibt, ist heilsam", sagt Mayer.

Überlegenswert sei die Verkleinerung der Zahl der Abgeordneten. Die Länder können das in ihrem Bereich beschließen - "das ist Landessache". Im Bund könnten Nationalrat und Bundesrat ebenfalls verkleinert werden. Es müsse aber darauf geachtet werden, dass die Repräsentanz der kleineren Parteien gewährleistet sei. Aber von 183 auf 153 könnte der Nationalrat schon verkleinert werden, so Mayer.

Was die Verkleinerung des Nationalrats um zehn Prozent, also 18 Abgeordnete, bringen würde, hat Werner Zögernitz, Präsident des ÖVP-nahen Instituts für Parlamentarismus und Demokratiefragen ausgerechnet: jährlich maximal vier bis fünf Millionen Euro.

Sparen bei der Landesverwaltung

Viel wichtiger, sagt Mayer, wäre es, "dass man ins Fleisch schneidet" und einmal bei der Schulverwaltung beginnt und die Landesschulräte und Bezirksschulräte entsorgt. Auch bei der Landesverwaltung könnte erheblich gespart werden. Mayer: "Wer braucht neun Landtage?" In Österreich gebe es ungefähr 700 Abgeordnete und 80 Organe im Ministerrang - "mit Dienstautos, Chauffeuren und Kabinettsbediensteten". Da komme einiges zusammen, ist der Verfassungsexperte überzeugt.

Wenig hält Mayer dagegen davon, Beamte einzusparen. Da müsse sehr genau überlegt werden, wo. Denn bei den Sachverständigen etwa könnte das zu einer Verlagerung der Kosten an Private führen. Mayer nannte als Beispiele Bausachverständige, Amtsärzte, technische Sachverständige. "Wenn es keine amtlichen Sachverständigen mehr gibt, müssen private Fachleute beigezogen werden. Das kann teuer werden." Auch die Einsparung von Betriebsprüfern führe nur dazu, dass weniger Steuereinnahmen fließen. "Die Einsparung von Beamten kann für die Bürger teuer werden."