EU feilt an Reform - Austro-Banken müssen künftig Vorsorgetopf speisen.
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Wien. Bankpleiten sind zwar keineswegs alltäglich, doch gegeben hat es sie immer wieder. So auch in Österreich, wo in der Zweiten Republik bisher vier Insolvenzfälle verzeichnet wurden: 1995 erwischte es die Bank für Handel und Industrie (BHI), 1998 die Diskont Bank und die Riegerbank und zuletzt 2001 die Trigonbank. Von diesen Pleiten waren in Summe rund 20.000 Sparer betroffen. Um sie schadlos zu halten, mussten insgesamt 140 Millionen Euro aufgebracht werden. Dieses Geld kam von der sogenannten Einlagensicherung.
Derzeit sind in Österreich per Gesetz bis zu 100.000 Euro an Einlagen pro Kunde und Bank abgesichert (was so wie im übrigen Europa als ausreichend angesehen wird). Im Fall des Crashs einer Bank müssen zunächst alle anderen Institute des jeweiligen Sektors in die Bresche springen: Insgesamt gibt es fünf sektorale Einlagensicherungsgesellschaften (siehe Grafik), die die Abwicklung übernehmen und dabei auch als Ansprechpartner für die betroffenen Kunden fungieren.
Während der Sparer nur mit einer Stelle - eben der sektoralen Einlagensicherungsgesellschaft - zu tun hat, läuft im Hintergrund ein komplexer Finanzierungsprozess ab: Die ersten 20.000 Euro eines jeden Sparers muss die jeweilige Sektor-Einlagensicherung auf jeden Fall selbst tragen. Für Einlagenbestandteile von 20.000 bis 50.000 Euro kann bei Bedarf auch auf die Einlagensicherungen der anderen Sektoren zurückgegriffen werden. Teilguthaben zwischen 50.000 und 100.000 Euro schließlich werden der Einlagensicherung vom Bund refundiert.
Dotierung neuer Schutzfonds
Dieses dreistufige Sicherungssystem aus gegenseitigen Haftungszusagen, ein österreichisches Spezifikum, steht allerdings vor dem Aus. Denn auf EU-Ebene soll es in Hinkunft eine einheitliche Einlagensicherung geben. Kernpunkt der Pläne ist die Dotierung neuer Sparerschutzfonds durch die Banken - und das nach europaweiten Standards und im Fall Österreichs mit echtem Geld.
Einer Reform der Einlagensicherung, die mittlerweile seit Jahren zur Diskussion steht, hat das Europäische Parlament erst vor wenigen Wochen (Mitte Februar) zugestimmt. So sollen die Geldhäuser in den kommenden 15 Jahren 1,5 Prozent der Einlagen, also der Guthaben auf Sparbüchern sowie auf Giro- und Pensionskonten, als Sicherungsbetrag zur Seite legen. Im Pleitefall sollen damit pro Kunde bis zu 100.000 Euro erstattet werden können, wie es gesetzlich schon jetzt vorgeschrieben ist.
Mit dem jüngsten Votum der Abgeordneten sind die neuen Regeln aber noch keine beschlossene Sache. Etliche EU-Mitgliedstaaten sind nämlich für eine geringere Summe im Vorsorgetopf, eine Einigung steht noch aus. In Österreich gibt es ebenfalls Widerstände - vor allem seitens der Banken, die darauf verweisen, durch die Bankensteuer und durch den wegen Basel III notwendigen Aufbau zusätzlichen Eigenkapitals ohnehin schon stark belastet zu sein. Strittig war innerhalb der EU zuletzt auch, wie rasch Kundeneinlagen im Pleitefall auszuzahlen wären. Angedacht sind sieben Tage.