Bankeninterventionsgesetz soll heute, Dienstag, durch den Ministerrat.
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Wien. Wenn "gut’ Ding" Weile braucht, dann wird das Bankeninsolvenzrecht unheimlich gut. Im Oktober 2010 sagte der dafür zuständige EU-Kommissar Michel Barnier: "Die Banker sollen sich in der Verantwortung fühlen. Wenn es Schwierigkeiten gibt, soll klar sein: Die Gläubiger und die Aktionäre sind dran - und nicht die Steuerzahler."
Nun, die EU-Finanzminister konnten sich bis heute nicht dazu durchringen. Also gibt es auch kein Bankeninsolvenzrecht in Europa, das den Steuerzahlern Milliarden teure Bankenrettungen ersparen soll.
Light-Version mit größeren Befugnissen der Aufsicht
Dafür wird es in Österreich ab 2014 eine "Light-Variante" geben. Sie nennt sich "Bankeninterventions- und -restruktuierungsgesetz" (Birg) und soll heute, Dienstag, den Ministerrat passieren. Das Gesetz ist eine Art Frühwarnsystem und sieht vor, dass die Finanzmarktaufsicht frühzeitig Banken Auflagen erteilen kann, wenn diese Mindestkapital-Erfordernisse nicht einhalten oder es absehbar ist, dass sie diese nicht einhalten können. Diese Grenze liegt bei 8,625 Prozent des "Umsatzes" einer Bank.
Dazu muss bis Juli 2014 jede Bank ein "Testament" machen. Darin wird festgeschrieben, welche Sanierungs- beziehungsweise Abwicklungs-Schritte gesetzt werden, wenn das ökonomisch letzte Stündchen geschlagen hat. Das kann Kapitalerhöhungen umfassen, muss es aber nicht. Denn das Gesetz ist eben kein Bankeninsolvenzrecht. Es regelt nicht, ob und in welchem Ausmaß Aktionäre und Großgläubiger (etwa Anleihebesitzer) an der Rettung beteiligt werden können. Für die Grünen ist dies ein arges Manko. Als der Gesetzesentwurf in Begutachtung ging, kritisierte der grüne Finanzsprecher Werner Kogler das Fehlen solcher Maßnahmen.
Hintergrund der Überlegung: Wenn eine Bank riskante Geschäfte macht, die einige Jahre gut gehen, schüttet sie hohe Anteile des Gewinns in Form von Dividenden und Zinsen aus. Wenn die Geschäfte floppen und hohe Verluste entstehen, bleibt oftmals nur der Steuerzahler übrig. Wie beispielsweise in Österreich bei der Hypo Alpe Adria, Volksbanken AG, Kommunalkredit.
Rücksicht genommen auf Raiffeisen, Sparkassen
Um dies zu vermeiden, sollen eben auch die privaten Eigentümer verpflichtet werden, ihren Obolus zu leisten. Nachdem dies aber auf EU-Ebene geregelt werden soll, wartet Österreich ebenfalls zu und verzichtete darauf, dies ins Gesetz zu schreiben.
Auch auf die sogenannten dezentralen Sektoren wie Raiffeisen und Sparkassen wurde Rücksicht genommen. Für deren kleinere Institute gilt das Gesetz erst ab Juli 2015, und das "Testament" soll recht schlank ausfallen können. Diese beiden Sektoren regeln Problemfälle meist intern. Wenn eine örtliche Bank keine Bilanz mehr erstellen kann, wird sie mit anderen Instituten fusioniert, die Geschäftsleitung getauscht - der Kunde kriegt gar nichts mit.
Das könnte sich ändern, wenn die ebenfalls später kommende Neuregelung der Einlagensicherung beschlossen wird. Raiffeisen und Sparkassen wollen beim jetzigen System bleiben, Aktienbanken dagegen plädieren für einen umfassenden Fonds.