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Für 1,7 Millionen Euro wird Heuriger im Schutzgebiet am Gallitzinberg angeboten. Könnte eine Umwidmung in Bauland erfolgen?
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Wien. Bodenständige Küche und ein herrlicher Blick über Wien: Sie zeichneten den Heurigen "Zum Binder" am Gallitzinberg in Ottakring aus. "A guade Adress’" sei das Lokal gewesen, meint ein Mann, der es immer wieder besucht hat. Doch mit Wein trinken und in die Ferne blicken ist es nun vorerst vorbei. Die Pforten des Heurigen sind geschlossen. Die Inhaberin - sie tritt ihren Ruhestand an - verkauft das Grundstück. Für 1,7 Millionen Euro ist der 6200 m² große Grund derzeit zu haben.
In den sozialen Medien wird der angepeilte Verkauf emotional diskutiert - insbesondere seit dem überraschend schnellen Abriss des "Ottakringer Landhauses" in der Albrechtskreithgasse vergangene Woche. Anrainer waren über die Abwrackung des traditionellen Gasthauses empört. Auf dem Grund sollen 20 neue Wohnungen entstehen.
"Das wird sicher zugebaut"
Facebook-Benutzer befürchten, dass mit dem Heurigen in der Johann-Staud-Straße ähnlich verfahren wird. "Der Heurige ist ohne Baugrund in hundert Jahren keine 1,7 Millionen wert. Aus dem Häusel selbst kann man vielleicht eine Wohnung machen und das Inserat dann in Moskau schalten", schreibt ein Benutzer. "Das wird sicher zugebaut", behauptet ein anderer. Eine Umwidmung werde sicher kein Problem sein.
"Schade" wäre es, wenn der Grund verbaut würde, sagen Bewohner der Gegend in persönlichen Gesprächen. "Das Lokal und der Grund passen einfach zur Umgebung hier", sagt ein Mann. Die Gegend hier ziehe immer mehr Aufmerksamkeit auf sich, wendet seine Begleiterin ein. "Wir haben einfach zu viel Grünland", meint sie ironisch.
"Verdacht nicht unbegründet"
Wie sieht nun die Sachlage aus? Fest steht: Das Heurigengrundstück ist laut Flächenwidmungsplan im Schutzgebiet als Wald- und Wiesengürtel (SwwL) gewidmet. Es ist ausschließlich der landwirtschaftlichen Nutzung vorbehalten. Nur landwirtschaftliche Nutzbauten, die keine Wohnräume enthalten, dürfen darauf erbaut werden. Auf den Bauflächen stehen die Heurigengebäude. Sie dürfen laut Flächenwidmungsplan höchstens 4,5 Meter hoch sein. Die Gebäude-Nutzfläche wird in der Verkaufsanzeige mit rund 210 m² ausgewiesen. Auch eine Terrasse ist dabei. Der Rest der Fläche besteht aus Wiesen, Weingärten, einem Abhang und kleinen Waldstücken.
Könnte der Grund an einen Investor verkauft werden und die SwwL-Widmung in Bauland umgewidmet werden? "Der Verdacht ist sicher nicht unbegründet, dass das jemand probiert", sagt Christof Schremmer vom Österreichischen Institut für Raumplanung. Er relativiert allerdings: "Es ist sehr schwierig, die SwwL-Fläche zu ändern. Ein äußerst aufwendiges Verfahren wäre dafür notwendig." Er verweist auf die hohe Schutzkategorie der SwwL-Widmung.
"Es handelt sich um die höchste Schutzwirkung, die es gibt. Eine Umwidmung wird es sicher nicht geben", heißt es aus dem Büro von Ottakrings Bezirksvorsteher Franz Prokop (SPÖ).
Auch bei der MA21, die für die Stadtteilplanung und Flächennutzung zuständig ist, erklärt man, dass eine Umwidmung von SwwL in Bauland "höchst unrealistisch" sei. Es gebe keinen vergleichbaren Fall, wo so etwas passiert sei. Der Versuch einer Umwidmung würde abgelehnt werden.
Laut dem der "Wiener Zeitung" vorliegenden Grundbuchauszug ist der Grund, der verkauft werden soll, Teil einer Gesamtfläche von insgesamt 10.709 m². An dieser Gesamtfläche besitzen mehrere Personen Anteile. Darunter befindet sich auch die Inhaberin des "Heurigen Hermann", der etwas unterhalb des "Heurigen Binder" liegt. Zum Verkauf und zu möglichen Auswirkungen auf ihren Betrieb will sich die Inhaberin auf Anfrage nicht äußern. Dafür bezog der mit dem Verkauf des Objekts beauftragte Makler Stellung.
"Umwidmung wird es keine geben. Das wird kein Wohnprojekt", sagt Immobilientreuhänder Marian Haager. Dass 1,7 Millionen Euro ein stolzer Preis für ein 6200m² großes Heurigengrundstück sei, verneint er. Das Objekt sei ein "Juwel". "Mich hat gerade erst eine Frau angerufen, die gefragt hat, warum das Grundstück so billig verkauft wird." Derzeit gebe es wegen geringfügigen baulichen Ergänzungen ein Verfahren vor der Baubehörde: "Für den Abschluss eines Kaufvertrages werden die Auflagen noch erfüllt."
Nähere Details sind bisher noch nicht bekannt. Wie es mit dem Objekt weitergeht, scheint derzeit also noch ungewiss. Die Verkaufsanzeige war am Freitag online nicht mehr auffindbar.
Änderung der Bauordnung
Unterdessen soll es künftig schwieriger werden, Bauten wie das aus der Gründerzeit stammende Ottakringer Landhaus niederzureißen. Die Initiative Denkmalschutz hatte nach dem Abbruch kritisiert, dass die Stadt Wien keine Schutzzone für das Haus erlassen hat. Eine Schutzzone sei geprüft worden, erklärte die für Architektur und Stadtgestaltung zuständige MA19 gegenüber dem ORF. Doch sei diese im Sinne der Wiener Bauordnung leider nicht gegeben gewesen.
Die Stadt Wien sieht bei Fällen wie dem Landhaus eine Lücke im Gesetz. Mit einer Novelle soll diese geschlossen werden. Im Büro von Verkehrsstadträtin Maria Vassilakou schlägt man vor: Der Abbruch eines Gebäudes, das vor 1945 errichtet worden ist, aber außerhalb einer Schutzzone liegt, soll künftig nur nach Vorlage bei der MA19 möglich sein.
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