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Spekulationsverbot: Es gibt noch viel zu tun . . .

Von Werner Kogler

Gastkommentare

Die Beispiele Salzburg und Niederösterreich zeigen, dass die Bundesländer ein transparentes und vergleichbares Haushaltswesen brauchen.


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Dass künftig mit öffentlichen Geldern keine vermeidbaren Risiken eingegangen werden dürfen, ist ohnehin klar. Das Ganze wird aber nur funktionieren, wenn Transparenz-, Kontroll- und Sanktionsbestimmungen endlich greifen.

Leider scheint es schon zu Beginn der Verhandlungen so zu sein, dass Finanzministerin Maria Fekter und Kanzler Werner Faymann wieder einmal vor den angeblich allmächtigen Landeshauptleuten in die Knie gehen. Fekter bezeichnet das als "Verhandlungen auf Augenhöhe" und meint damit, dass es ja keine strengen und vertiefenden und für alle gültigen Verfassungsregelungen geben soll. Dabei ist jetzt ein gemeinsames Haushaltsrecht, das alle Rechenkreise offenlegt und zumindest eine laufende Bewertung von Finanzveranlagungen und Risikokrediten vorsieht, unbedingt notwendig. Ansonsten sind mangels Nachvollziehbarkeit inhaltliche Vorgaben fast wertlos. Der Salzburger Skandal beweist ausdrücklich, dass nur so eine effiziente Kontrolle möglich ist. Und vor allem braucht es auch im Verletzungsfall spürbare Sanktionen. Die jetzigen Vorschläge von Fekters und Faymanns sind lächerlich, wenn im Verfehlungsfall Beschlüsse zwischen Ländern und Bund nur einstimmig fallen dürfen.

Die Sache selbst ist klar: Es braucht ein De-facto-Wettverbot für die Gebietskörperschaften und überhaupt ein Verbot für unnötige Kreditaufnahmen zu Veranlagungszwecken. Die öffentlichen Hände brauchen nämlich gerade so viel Kassabestände und Liquidität, als sie für die kurzfristige Finanzierung öffentlicher Aufgaben benötigen.

Als Nächstes brauchen wir in allen Gebietskörperschaften und öffentlichen Rechtsträgern sofort einen Kassasturz. Es ist ein Skandal, das der Bundesrechnungshof noch immer nicht alle relevanten Daten der Bundesländer und Gemeinden zur Verfügung hat. Im Übrigen brauchen wir Strafbestimmungen, wenn - siehe Salzburg - die Wahrheitspflicht gegenüber dem Rechnungshof verletzt wird.

Dass das alles dringend notwendig ist, beweist aktuell der Streit um die milliardenschweren Verluste bei der "Veranlagung" der verkauften niederösterreichischen Wohnbaudarlehen. Landeshauptmann Erwin Pröll und Finanzlandesrat Wolfgang Sobotka verteidigen bis zuletzt ihre fahrlässige - und künftig verbotene - Vorgangsweise. Dabei hat der Rechnungshof in seinen Berichten 2010 und 2012 klar festgestellt, dass "der bis Ende 2008 (. . .) festgestellte Fehlbetrage von knapp einer Milliarde Euro nicht aufgeholt werden konnte".

Oder wie es der WU-Professor Stefan Pichler ausgedrückt hat: "Das Land Niederösterreich trägt mit dieser Konstruktion das Risiko eines Hedgefonds (. . .) Das ist zumindest teilweise schiefgegangen."