Nicht jede Spende kann als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Das Einkommenssteuergesetz hat klare Definitionen. Der Steuerberater Stefan Prokopp erklärt im Interview, was absetzbar ist und was nicht.
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"Wiener Zeitung": Unter bestimmten Bedingungen können Spenden als Betriebsausgaben geltend gemacht werden und sind damit steuerlich absetzbar. Wie verhält es sich aber bei dem Erwerb eines Bildes, etwa bei einer Charity-Auktion? Ist das eine Spende?Stefan Prokopp:Ja, prinzipiell kann man den Erwerb des Bildes steuerlich geltend machen. Die spannende Frage ist allerdings: Was ist dieses Bild wert? Bei Charity-Auktionen greift man in der Regel auf die 50:50-Regel zurück. Das heißt, bei einem Bild, das für 1500 Euro bei einer Charity-Auktion gekauft wird, geht man davon aus, dass der Künstler - der Sachspender - die Hälfte spendet, indem er das Bild zur Verfügung stellt, und das Unternehmen - der Geldspender - die andere Hälfte, indem es das Bild kauft. Entsprechend kann das Unternehmen das Bild mit 50 Prozent seines Wertes sofort als Spende absetzen, 50 Prozent werden als nicht abnutzbares Anlagevermögen aktiviert. Die Organisation, die die Auktion durchführt, wird die Spendenbestätigungen für das Finanzamt auch so für beide Spender ausstellen.
Wenn nun das Unternehmen die Sachspende bei der Auktion vergibt: Welchen Wert kann ein Unternehmen bei Sachspenden geltend machen?
Bei Sachspenden gilt der jeweilige Buchwert - unabhängig davon, um welche Sache es sich handelt. Wenn das Unternehmen ein Bild spendet, kann es den vollen Buchwert absetzen beziehungsweise nach der 50:50-Regel die Hälfte des Erlöses bei einer Auktion. Damit könnten dann auch eventuelle Wertsteigerungen aufgefangen werden.
Wie verhält es sich mit den Weihnachtskarten, die man als Unternehmen von einer karitativen Einrichtung erwirbt? Sind die Karten eine Werbeausgabe oder eine Spende?
Da sind die Grenzen tatsächlich fließend. Wenn Sie die Weihnachtskarte von einer Spendenorganisation erwerben, können Sie diese Kosten als Spende absetzen. Wenn Sie nun etwa Ihr Logo auch auf die Weihnachtskarte drucken, ist es keine echte Spende mehr, denn Sie erhalten ja eine Gegenleistung. Die Weihnachtskarte wird dann zur Werbung. Absetzen können Sie theoretisch natürlich beides - aber eben entweder oder.
Spenden können nur dann als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, wenn die Organisation an, die ich spende, spendenbegünstigt ist. Wie wird diese Abzugsfähigkeit festgestellt?
Die Organisation, an die ich spende, muss den Nachweis der Gemeinnützig- beziehungsweise Mildtätigkeit erfüllen, und der Spender muss die Freigiebigkeit der Zuwendung nachweisen. Eine Liste der Organisationen, die die Kriterien erfüllen, ist beim Bundesministerium für Finanzen online einsehbar. Ich empfehle dringend, diese Liste regelmäßig zu konsultieren.
Die Spendenabzugsfähigkeit wird durch einen Wirtschaftsprüfer festgestellt, entsprechende Anträge müssen jeweils bis zum 30. September des Folgejahres beim Finanzamt einlangen. Das Finanzamt stellt den Bescheid aus und führt diese Liste. Es lohnt sich, regelmäßig nachzusehen, denn manchmal verpassen Unternehmen die Frist oder erfüllen die Voraussetzungen nicht mehr. Über diese Körperschaften hinaus sind auch Spenden an Organisationen wie Museen, staatliche Universitäten usw. abzugsfähig.
Können Unternehmen Spenden in unbegrenzter Höhe absetzen?
Es gilt eine Grenze von maximal zehn Prozent des Gewinns vor Steuern. Ein höherer Abzug kann sich aber noch bei zusätzlichen, außerbetrieblichen Einkünften wie Vermietung ergeben.
Zur Person
Stefan
Prokopp
Der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater ist Partner der Steuerberatungskanzlei Kotlik, Prokopp, Stadler GmbH in Guntramsdorf.