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Spenden als Steuerabsetzposten

Von Alfred Abel

Wirtschaft

"Licht ins Dunkel" muss die Herzen opferbereiter Spender auch ohne fiskalische Verlockung erweichen: Die guten Gaben sind für die Wohltäter leider keine Steuerabsetzposten. Das ist bei den etwa 300 privilegierten Gesellschaften, Forschungsinstituten und wissenschaftlichen Vereinen anders. Sie dürfen nicht bloß nehmen, sondern können den Spendern auch etwas geben - nämlich eine Bestätigung über die steuerliche Absetzbarkeit der Zuwendungen bei den generösen Gönnern.


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Bis zu 10% der Vorjahreseinkünfte oder des Vorjahresgewinns kann ein privater oder betrieblicher Spender jenen Institutionen zukommen lassen, die alljährlich von der Finanz in einer langen Liste veröffentlicht werden.

Die neue Liste ist soeben veröffentlicht worden und sie zeigt, dass der Zuwachs der von der Finanz anerkannten Spendenempfänger von Jahr zu Jahr steigt. Der Katalog reicht von der "Arbeitsgemeinschaft für medikamentöse Tumortherapie" bis zu jener "Gesellschaft der Sieben Meere", deren Namen und wissenschaftliche Arbeit wohl nur wirklich Eingeweihten etwas sagt. Ohne nachweislicher Wissenschaftlichkeit stünde sie freilich nicht in der amtlichen Liste des "begünstigten Empfängerkreises".

Förderung der Wissenschaft

Die wissenschaftliche Arbeit, verankert in der jeweiligen Vereinssatzung und unterstützt durch eine entsprechend effiziente Vereinsgeschäftsführung ist Voraussetzung, um in den Kreis der die Steuerbegünstigung vermittelnden Vereine aufgenommen zu werden. Diese Wissenschaftlichkeit lässt sich für den laienhaften Amtsblatt-Leser freilich nicht immer durchschauen. Bei den zahlreichen medizinischen Forschungsinstituten scheint alles klar und einsichtig, auch bei der Popper-, Frankl- oder Sigmund Freud-Gesellschaft. Aber schon beim Verein "Faktor 4 plus" wird man stutzig, bei der geförderten Tierzahnheilkunde nachdenklich und bei der "Gesellschaft für Ameisenkunde" muss man schmunzeln.

Was es nicht alles gibt.