Beträge können steuerlich nicht | abgesetzt werden. | Firmensponsoring gegen Werbung. | Wien. Bei gemeinnützigen sozialen Tätigkeiten diverser Art wie Rettung, Krankentransport, Hauskrankenpflege oder die Arbeit mit behinderten Mitmenschen, sowie auch im großen Bereich von Kunst und Kultur kommt der öffentlichen Hand der Auftrag zu, die notwendigen Basiskosten zu decken und die Versorgung der Bevölkerung mit sozialen Diensten und Einrichtungen einerseits beziehungsweise einem Kunst- und Kulturangebot andererseits sicherzustellen.
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Entlastung für den Staat Doch ohne freiwillige Spenden ist oft nicht einmal eine Basiskostendeckung möglich. Man sollte deshalb meinen, dass der Staat für jede Entlastung dankbar ist und Spenden zumindest steuerlich begünstigt.
Weit gefehlt. In Österreich ist - im Gegensatz zu den meisten anderen europäischen Staaten - die steuerliche Situation für Spendenwillige aller Art sehr triste. Und das, obwohl nun schon seit Jahren darüber diskutiert wird, wie man etwas daran ändern könnte.
Für Spenden von Privaten gibt es mit wenigen Ausnahmen keine Abzugsfähigkeit und keine wenigstens indirekte Anerkennung einer solchen Leistung zum Gemeinwohl. Bei Firmenspenden besteht zwar eine steuerliche Absetzbarkeit, aber nur dann, wenn eine werbewirksame Gegenleistung vorhanden ist. Wer nur im Hintergrund und ohne Gegenleistung unterstützen will, muss dies aus versteuertem Gewinn tun.
Besonders eigenartig ist die Situation schließlich bei Stiftungen, von denen allgemein erwartet wird, dass sie mit ihrem vermuteten Reichtum auch Gutes tun. Hier wird eine Spendenleistung als Zuwendung mit 25 Prozent Kapitalertragsteuer belastet. Von 100.000 Euro für den guten Zweck landen so 25.000 im Staatssäckel und nur 75.000 beim eigentlichen Ziel.
Nicht einmal Spenden an soziale Organisationen - selbst solche mit Spendengütesiegel - sind steuerlich verwertbar. Lediglich rein forschungsorientierte Zweckzuwendungen und Unterstützungen im Bereich Wissenschaft oder Denkmalschutz werden vom Staat anerkannt.
Wenig Spendenfreude
Angesichts dieser Rahmenbedingungen ist es nicht verwunderlich, dass im Wesentlichen nur der unternehmerische Bereich über Firmensponsoring gegen ausreichende Werbung funktioniert. Private fragen sich oftmals, wieso sie dem Staat steuerlich unbedankt Lasten abnehmen sollen. Und verantwortungsbewussten Stiftungsvorständen sind unter diesen Bedingungen eigentlich die Hände vollends gebunden. Dazu kommt nun, dass in jüngster Zeit ernsthaft überlegt wird, Stiftungen gute Taten gleichsam vorzuschreiben. Hier muss man sich überlegen, ob es letztlich um den guten Zweck oder um den Wunsch nach erhöhtem Steueraufkommen geht.
Wenn die längst überfälligen steuerlichen Begleitmaßnahmen für Spenden weiter aufgeschoben werden, muss man vor allem mit einem vermehrten Rückgang der Spenden rechnen. Dabei können Spenden durch das Know-how der qualifizierten Empfänger viel Gutes bewegen und letztlich auch den Staatshaushalt entlasten.
Der Autor ist Leiter des Stiftungsoffice von Kathrein & Co. und seit mehr als 30 Jahren ehrenamtlich in leitender Funktion bei den Johannitern tätig.