Fundraising Verband befürchtet hohen Aufwand für Meldung von Spenderdaten.
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Wien. Nur jeder vierte der 550 Millionen Euro an Spenden pro Jahr wird derzeit von der Steuer abgesetzt - ab 2017 sollen Spenden automatisch bei der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt werden, wenn Spender dem Empfänger Vor-, Zuname und ihr Geburtsdatum bekanntgeben.
Spendenorganisationen kritisieren nun, dass die im Steuerreform-Gesetzesentwurf fixierte Datenweitergabe an die Finanz einen hohen Aufwand für die mehr als 1000 spendenbegünstigten Organisationen darstelle. "Das stellt kleine Vereine vor große Hürden", rechnet Günther Lutschinger, Geschäftsführer des Fundraising Verbandes, mit 25 bis 30 Millionen Euro an Zusatzkosten für Spendenorganisationen.
Organisationen mit Sitz in Inland müssen laut Entwurf künftig einmal jährlich bis Ende Jänner das verschlüsselte Personenkennzeichen für Steuern und Abgaben des Spenders und den gespendeten Betrag ans Finanzamt melden. Dieses Personenkennzeichen müssen die Spendenempfänger anhand von Vor- und Zuname sowie Geburtsdatum von der Stammzahlenregisterbehörde (Datenschutzbehörde) erfragen.
Steuerausfall droht
Bei SMS- und Onlinespenden sei das Geburtsdatum nicht ersichtlich, zweifelt Lutschinger an der praktischen Umsetzbarkeit des Gesetzes. Übermitteln Spendenempfänger die Daten nicht, drohen der Entzug der Spendenbegünstigung oder Strafzahlungen.
Das Finanzministerium sieht die vollautomatische Übermittlung von Sonderausgaben (neben Spenden auch Kirchenbeiträge und freiwillige Weiterversicherungen) als ersten Schritt zur vollautomatisierten Arbeitnehmerveranlagung. Sonderausgaben werden ab der Arbeitnehmerveranlagung für 2017 vorausgefüllt, außerdem werden laut Ministerium Manipulationsmöglichkeiten durch unrichtige Angaben in der Steuererklärung verhindert.
Dem Fiskus werden durch die automatische Berücksichtigung von Spenden 30 bis 40 Millionen Euro an Steuern pro Jahr entgehen, schätzt Lutschinger. Das Finanzministerium war am Dienstag nicht für eine Stellungnahme erreichbar, wie hoch der erwartete Steuerausfall beziffert wird.
Der Fundraising Verband kündigt eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf und ein Rechtsgutachten zum Datenschutz an. Laut Finanzministerium entspricht die Umsetzung mit dem Personenkennzeichen den datenschutzrechtlichen Anforderungen.