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Das Finanzministerium hat nun per Verordnung die für Oktober dieses Jahres programmierte neue Spekulationsertragsteuer (SpESt) um ein Jahr aufgeschoben; sie soll erst für Wertpapiere gelten, die
nach dem 30. September 2001 angeschafft werden. Das gleiche gilt für die zweijährige "Spekulationsfrist", innerhalb der Veräußerungsgewinne aus privaten Wertpapiergeschäften einkommensteuerpflichtig
werden sollen.
Gleichzeitig wurde die ab Oktober vorgesehene Besteuerung der Substanzgewinne in Investmentfonds und die zweijährige Spekulationsfrist bei Beteiligungsveräußerungen auf Oktober 2001 verlegt. Als
Gegenmaßnahme soll die Börsenumsatzsteuer, deren Abschaffung für diesen Oktober geplant war, weiterhin in Kraft bleiben.
In Angelegenheit der ungeliebten SpESt läuft derzeit beim Verfassungsgerichtshof eine Individualbeschwerde des Kreditapparats. Die starke Lobby der Bankleute rechnet mit einer endgültigen Sistierung
der vor allem administrativ enorm aufwendigen Abgabe.