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Spiel auf Zeit endet nach acht Wochen

Von Walter Hämmerle

Politik

Länderkammer kann nur beschränkt blockieren. | Mehrmaliges Vertagen von Materien ist nicht möglich. | Wien. Zeit ist Luxus. Das gilt auch für Regierungen - und dies umso mehr, wenn sie sich Körperschaften mit oppositioneller Mehrheit gegenübersehen. Vor diese Situation sieht sich seit vergangener Woche die Bundesregierung gestellt. Der Bundesrat ist in rot-grüner Hand und kann unliebsame Vorhaben der Regierung auf die lange Bank schieben.


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Allerdings sind dieser Verzögerungstaktik Grenzen gesetzt. "Die Länderkammer muss innerhalb von acht Wochen Einspruch erheben oder eben nicht", erläutert Walter Labuda, Direktor des Bundesrats, gegenüber der "Wiener Zeitung". Da für diesen Zeitraum stets zwei Sitzungstermine vorgesehen sind, sind auch Terminprobleme praktisch ausgeschlossen.

Länger kann er auf jeden Fall keine Gesetzesmaterie aufhalten. Ausgenommen davon sind lediglich jene Bereiche, in denen die zweite Parlamentskammer ein absolutes Veto-Recht genießt, da Länderkompetenzen unmittelbar betroffen sind. Da deren Beschluss aber ohnehin zumeist auch im Nationalrat eine Zweidrittel-Mehrheit verlangt, ist ein Nein des Bundesrats hier kaum zu erwarten.

Spannend wird es mit dem Näherrücken der Nationalratswahlen. Dann könnte schlicht die Zeit für einen Beharrungsbeschluss des Nationalrats fehlen - und das Gesetzesvorhaben wäre zumindest für diese Legislaturperiode gestorben.