Diskussion um Datenschutz in Deutschland. | Österreich: "Daten länger aufbewahrt als Gesetz erlaubt." | Berlin/Wien. Der Spitzelskandal in der Deutschen Telekom erschüttert den "rosa Riesen". Am Montag wurden Branchenvertreter ins Berliner Innenministerium zitiert, um Staatssekretär Hans Bernhard Beus ihren Umgang mit dem Datenschutz zu erläutern.
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Im Zuge des Treffens hat die Deutsche Telekom zwar eingeräumt, dass zwischen 2005 und 2006 Telefondaten ausspioniert wurden, um die Veröffentlichung vertraulicher Informationen zu unterbinden. Auftraggeber will aber niemand gewesen sein. Telekom-Chef René Obermann hat am Wochenende eine Beteiligung an der Spitzelaffäre bestritten. "Wenn jemand behauptet, ich sei in diese Affäre verwickelt, ist das eine Sauerei", betont er im Nachrichtenmagazin "Focus". Dem "Spiegel" zufolge wurde aber ein Teil der Spitzeldienste im November 2006 von einer gemeinsamen Kostenstelle des damals neuen Telekom-Chefs Obermann und des damaligen Aufsichtsratschefs Klaus Zumwinkel abgebucht.
Die Bonner Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts, dass die Telekom gegen das Fernmelde- und Datenschutzgesetz verstoßen habe: Demnach ließ sie Verbindungsdaten analysieren, um Kontakte leitender Mitarbeiter mit Journalisten zu überprüfen.
Deutschlands Innenminister Wolfgang Schäuble kann sich nun neue Gesetze zur Vermeidung von Übertretungen vorstellen.
Situation in Österreich
Österreichische Branchenvertreter geben sich bedeckt bis ablehnend zum Thema. Sie scheinen sich einig: Der Fall Deutsche Telekom ist ein Einzelfall von Kriminalität. "Für die Telekom Austria (TA) können wir so etwas ausschließen", erklärt TA-Konzernsprecherin Elisabeth Mattes. Mobilfunkanbieter T-Mobile betont, durch restriktive Berechtigungsvergaben einen unbefugten Datenzugriff zu verhindern. Und Jan Trionow, Vorstand von Hutchison 3G, erklärt: "Die Gesetze sind in Österreich streng gehalten, und wir sind darauf bedacht, diese genau einzuhalten."
Im Unterschied zu Deutschland, wo gemäß der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung Verkehrsdaten bis zu zwei Jahre aufgehoben werden, gilt in Österreich das heimische Telekom-Gesetz. Demnach sind "Verkehrsdaten zu löschen ab dem Moment, wo die Rechnung nicht mehr beeinsprucht werden kann", erklärt Hans Zeger, Obmann der Datenschutzorganisation Arge Daten.
Er warnt jedoch: "Es gibt Hinweise, dass mehr Daten bei den Telekomunternehmen ruhen als eine strenge Auslegung des Gesetzes es erlauben würde."