SPÖ-Landesparteisekretärin Novak lässt mit ihrer Forderung aufhorchen - Stadtschulrat verweist auf Bundesgesetz.
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Wien. Die neue Wiener SPÖ-Landesparteisekretärin Barbara Novak hat am Mittwoch ein Thema zur Sprache gebracht, welches vor allem in SPÖ-Kreisen aufhorchen lässt. Sie forderte in Interviews ein Kopftuchverbot an den Schulen. Dies sei auch geltende Beschlusslage in ihrem Bezirk, so die Neo-Parteimanagerin, Verbündete von Neo-Bürgermeister Michael Ludwig und Chefin der Döblinger Roten.
Die SPÖ Döbling hat sich innerhalb von Bezirksparteikonferenzen inhaltlich zu diesem umstrittenen Thema positioniert. Novak zeigt sich laut eigenen Angaben überzeugt, dass bei jungen Mädchen nur Zwang im Spiel sein könne, wenn sie ein Kopftuch tragen. Sie solidarisiere sich jedenfalls mit Musliminnen, die sich vom Kopftuch befreien würden - wie derzeit im Iran, meinte sie. Diese Positionierung hat jedoch keine Auswirkung auf die gesetzliche Lage. Auch in Döbling so wie in den anderen Wiener Bezirken sind in den Schulen Kopftücher erlaubt. Auf ihren Antrag hin, so berichtete Novak, werde auch in der Wiener SPÖ-Frauenorganisation darüber diskutiert.
Erneut Uneinigkeit in der SPÖ?
Dieser Vorstoß innerhalb der roten Partei ist ungewöhnlich. Immerhin hat Bildungsstadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ) sich bis dato stets ablehnend gezeigt, was ein generelles Verbot betrifft. Weiters wies das Wiener Stadtschulratsbüro am Mittwoch darauf hin, dass es in Wiens Schulen Lehrer und Schüler mit Kopftuch gibt und dass man sich an geltende Gesetze zu halten habe. "Als Bundesbehörde halten wir uns an die Gesetze des Bundes", hieß es zur "Wiener Zeitung". Und diese sind eindeutig. Aus einem Schreiben des Bildungsministeriums heißt es: "Das Tragen von Kopftüchern durch muslimische Mädchen (bzw. Frauen) fällt als religiös begründete Bekleidungsvorschrift unter den Schutz des Art. 14 Abs. 1 des Staatsgrundgesetzes 1867 bzw. des Art. 9 der MRK. Das Schulunterrichtsgesetz hingegen kennt keine, diese im Verfassungsrang stehende Norm einschränkende Bekleidungsvorschrift. Eine Einschränkung religiöser Gebote steht außerkirchlichen Stellen nicht zu. Daher wäre auch ein allfälliger Beschluss des Schulgemeinschaftsausschusses bzw. des Schulforums, welcher das Tragen von Kopftüchern durch muslimische Mädchen im Unterricht per Hausordnung bzw. durch eine Verhaltensvereinbarung verbietet, rechtswidrig." Wenn Zwang im Spiel sei, müsse aber das Jugendamt einschreiten, wurde im Rathaus zuletzt betont.
Kopftuchverbot allein reicht Novak nicht
Dass Novaks Aussage heikel werden könnte, war ihr zunächst nicht bewusst. Am späten Mittwochnachmittag ruderte sie auch zurück. In einem Facebook-Eintrag erklärte sie sich und schrieb: "Weil in einem Zeitungsinterview aber meist der Platz fehlt, um ausführlich zu reflektieren, möchte ich gerne meine Gedanken hier mit euch teilen. Worum es mir in der Kopftuchfrage geht, ist, dass wir es Frauen in Wien ermöglichen, ein freies, selbstbestimmtes Leben zu führen.
Vor allem junge Mädchen im Kindergarten- und Volksschulalter brauchen unsere volle Unterstützung - denn, wenn Kinder in diesem Alter ein Kopftuch tragen, liegt die Vermutung nahe, dass sie es nicht freiwillig tun", so Novak in ihrem Eintrag. Novak betonte, dass ein Kopftuchverbot alleine keine zielführende Maßnahme sein könne, sondern müsse von einer Reihe an Maßnahmen sowie Überzeugungs- und Aufklärungsarbeit begleitet werden.
Der geschäftsführende Landesobmann der FPÖ Wien und geschäftsführende blaue Parlamentsklubobmann Johann Gudenus forderte die SPÖ am Mittwoch auf, eine gemeinsame Linie zu finden - und sprach sich einmal mehr für ein Kopftuchverbot in Bildungseinrichtungen aus.